vonRedaktion International
JUNI 27, 2023
Eintragungszeitraum für neun Volksbegehren endete am 26. Juni 2023 um 20 Uhr
Bis 26. Juni 2023, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die neun Volksbegehren „NEUTRALITÄT Österreichs JA“, „anti-gendern-Volksbegehren“, „Verbot für Kinder-Instagram“, „Untersuchungsausschüsse live übertragen“, „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“, „Asylstraftäter sofort abschieben“, „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“, „Rettung unserer Sparbücher“ und „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“ vornehmen.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in eigenen Datenverarbeitungen erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.342.959.
Volksbegehren "NEUTRALITÄT Österreichs JA“:
Zahl der Eintragungen: 37.431
Volksbegehren „anti-gendern-Volksbegehren“:
Volksbegehren „Verbot für Kinder-Instagram“:
Volksbegehren „Untersuchungsausschüsse live übertragen“:
Volksbegehren „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“:
Volksbegehren „Asylstraftäter sofort abschieben“:
Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“:
Volksbegehren „Rettung unserer Sparbücher“:
Volksbegehren „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“:
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei sechs der neun Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum von 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden konnten, überschritten worden ist.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für alle neun genannten Volksbegehren ("NEUTRALITÄT Österreichs JA“, „anti-gendern-Volksbegehren“, „Verbot für Kinder-Instagram“, „Untersuchungsausschüsse live übertragen“, „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“, „Asylstraftäter sofort abschieben“, „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“, „Rettung unserer Sparbücher“ und „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“) nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Juli 2023 bekannt geben.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle neun Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.