vonRedaktion International
APRIL 25, 2023
Eintragungszeitraum für sieben Volksbegehren endete am 24. April 2023 um 20 Uhr - alle Volksbegehren schafften Hürde von 100.000 Unterschriften
Bis 24. April 2023, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die sieben Volksbegehren "ECHTE Demokratie - Volksbegehren“, „Beibehaltung Sommerzeit", "GIS Gebühren NEIN", "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!", "Unabhängige JUSTIZ sichern", "Lieferkettengesetz Volksbegehren" und „NEHAMMER MUSS WEG“ vornehmen.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.345.470.
Volksbegehren „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“:
Volksbegehren „Beibehaltung Sommerzeit“:
Volksbegehren „GIS Gebühren NEIN“:
Volksbegehren „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“:
Volksbegehren „Unabhängige JUSTIZ sichern“:
Volksbegehren „Lieferkettengesetz Volksbegehren“:
Volksbegehren „NEHAMMER MUSS WEG“:
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen sieben Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum von 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden konnten, jeweils überschritten worden ist.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die sieben genannten Volksbegehren ("ECHTE Demokratie - Volksbegehren", "Beibehaltung Sommerzeit", "GIS Gebühren NEIN", "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!", "Unabhängige JUSTIZ sichern", „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ und „NEHAMMER MUSS WEG“) nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Mai 2023 bekannt geben.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle sieben Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.