Österreich: Ergebnisse von 14 Volksbegehren

vonRedaktion International
MÄRZ 19, 2024

Symbolbild
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Der Eintragungszeitraum für 14 Volksbegehren endete am 18. März 2024, 20 Uhr – vier Volksbegehren schafften die Hürde von 100.000 Unterschriften

Bis 18. März 2024, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für insgesamt 14 Volksbegehren abgeben.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen des „Zentrales Wählerregisters" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt (die Ergebnisse wurden am 18. März 2024 um 20:15 Uhr auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht):

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.334.187.

Volksbegehren "Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren":


Volksbegehren "Nein zu Atomkraft-Greenwashing":


Volksbegehren "Tägliche Turnstunde":


Volksbegehren "Essen nicht wegwerfen!":


Volksbegehren "Glyphosat verbieten!":


Volksbegehren "Frieden durch Neutralität":


Volksbegehren "Kein NATO-Beitritt":


Volksbegehren "Energieabgaben streichen – Volksbegehren":


Volksbegehren "Parteienförderungen abschaffen":


Volksbegehren "Energiepreisexplosion jetzt stoppen!":


Volksbegehren "BIST DU GESCHEIT":


Volksbegehren "CO2-Steuer abschaffen":


Volksbegehren "Neutralität Österreichs stärken":


Volksbegehren "Kein Elektroauto-Zwang":


Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei den nachstehend angeführten vier Volksbegehren jeweils überschritten worden ist:


Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die 14 genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung in der ersten April-Hälfte bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind für alle 14 Volksbegehren auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar.

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