vonRedaktion Salzburg
MAI 24, 2024
Vorläufige Beschlagnahme eines PKW
Vorfallszeit: 23.05.2024, 20:40 Uhr / Vorfallsort: A22, Donauuferautobahn
Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien befanden sich gestern im Bereich der A22 Fahrtrichtung Stockerau im Streifendienst. Ein PKW wurde mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h nach Abzug der Messtoleranz gemessen. An der Stelle beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Die Polizisten nahmen die Nachfahrt auf und konnten den PKW im Bereich der Prager Straße einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterziehen. Dem 38-jährigen Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Aufgrund der massiven Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit führten die Beamten auch eine vorläufige Beschlagnahme des PKW durch. Da auch der Verdacht einer Suchgiftbeeinträchtigung des Lenkers vorlag, wurde dieser zur amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert. Der Lenker verweigerte diese jedoch. Der 38-Jährige wurde mehrfach angezeigt.
Quelle: LPD Wien