vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 18, 2023
17.03.2023 - Ein mobiles Radarmessfahrzeug stellte gestern abends eine erhebliche Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fest. Ein PKW mit deutscher Zulassung wurde mit einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h anstatt der erlaubten 30 km/h gemessen. Die lenkende Person wird nun ausgeforscht und es droht ein Entzug der Lenkberechtigung.
Die polizeiliche Überwachung des Straßenverkehrs und die Ahndung von Verstößen sind wesentliche Bestandteile der Unfallprävention. Eine nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit gilt als Hauptunfallursache gefolgt von Unachtsamkeit und Ablenkungen.
Quelle: LPD Wien