vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 31, 2022
Mögliche Gestaltungsvarianten werden ausgearbeitet
Einstimmig hat der Stadtsenat beschlossen, Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Maria-Theresien-Straße und der Altstadt umzusetzen. Das Wiener Architekturbüro „AllesWirdGut ZT GmbH“ wird damit beauftragt, ein Gestaltungskonzept mit drei Varianten zu erarbeiten, von der eine auf Wunsch detailliert ausgearbeitet wird. Die Kosten werden mit 47.500 Euro beziffert.
„Besonders in der Innenstadt wollen wir weiterhin das Ziel verfolgen, einen fließenden, zusammenhängenden und barrierefrei erlebbaren Stadtraum zu entwickeln. Die ästhetischen und identitätsstiftenden Aspekte der historisch gewachsenen Innenstadt sind für Innsbrucks Bevölkerung und Gäste gleichermaßen bedeutsam. Daher setzt jeder Eingriff in diesem Bereich einen hohen Qualitätsanspruch voraus, der natürlich auch bei der Einrichtung von Anti-Terror-Maßnahmen unbedingt anzustreben ist“, betont Bürgermeister Georg Willi.
„Innsbrucks Bevölkerung muss die höchst mögliche Sicherheit erhalten. Mit der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) und mit Unterstützung der Polizei konnte das subjektive Sicherheitsgefühl der Innsbruckerinnen und Innsbrucker bereits gesteigert werden. Die zusätzlichen Maßnahmen im Stadtkern sind jedenfalls zu befürworten. Denn obwohl Innsbruck grundsätzlich eine sichere Stadt ist, sind auch wir nicht vor Angriffen gefeit“, unterstreicht der für Sicherheit zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Bestehendes miteinbeziehen
„Die Sicherheitsmaßnahmen sollen jedenfalls so gestaltet werden, dass sie nicht bewusst als solche wahrgenommen werden. Dazu kann beispielsweise die bestehende Infrastruktur, wie Brunnen, Sitzbänke oder Pflanzentröge als Sicherheitselemente, ergänzend integriert werden. Auch Lösungsansätze, die positive Synergieeffekte mit sich bringen, wie etwa die zusätzliche Verwendung von großflächigen Hochbeeten, sollen jedenfalls genauer untersucht werden“, fügt Stadträtin Mag.ª Uschi Schwarzl hinzu.
Schlüsselzonen im Stadtgebiet
Der Entscheidung voraus ging ein Zwischenbericht vom Amt für allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen vom vergangenen August, der sich der Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres (BMI) vom Mai 2021 anschließt. Darin geht es um die Einschätzung des Bedrohungsbildes sowie der erhöhten Gefährdungslage im Bereich der Fußgängerzone in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße. Diese Zonen stellen laut BMI Schlüsselzonen im Stadtgebiet dar und müssen durch entsprechende Maßnahmen und Einrichtungen geschützt werden. Konkret handelt es sich um folgende vier Bereiche: Nord- und Südeingang der Maria-Theresien-Straße (Anichstraße und Burggraben) sowie die beiden Altstadteingänge Innrain/Herzog-Otto-Straße und Maria-Theresien-Straße. AD
Quelle: Stadt Innsbruck