vonRedaktion International
OKTOBER 16, 2022
Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Wiesflecker: Verstärkte Unterstützung für einkommensschwache Haushalte, um die Teuerung abzufedern
Bregenz (VLK) – Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten erhöht das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der kommenden Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro, außerdem werden auch die Einkommensgrenzen angehoben. Der Zuschuss kann ab Montag, 17. Oktober 2022, beantragt werden, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. „Diese Verbesserung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Anti-Teuerungspakets. Haushalte mit geringem Einkommen stehen durch die hohen Energiepreise und den nahenden Winter unter enormem Druck, umso wichtiger ist es, sie spürbar zu entlasten“, so Wallner.
„Der Heizkostenzuschuss ist gerade in der derzeitigen Situation eine wichtige ergänzende Sozialleistung, mit der wir vor allem älteren Menschen mit niedriger Pension sowie Wohnbeihilfe- und Mindestsicherungsbeziehenden unter die Arme greifen“, betont auch Landesrätin Wiesflecker. Sie verweist dabei auch auf die unbürokratische Abwicklung bei der Vergabe des Zuschusses. Wie in den Jahren zuvor, kann der Heizkostenzuschuss in dem jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Die Gemeinden erhalten die Auslagen vom Land rückvergütet.
Die Anhebung des Zuschusses von 270 auf 330 Euro bedeutet eine Erhöhung um 22 Prozent. Für Sozialhilfe Beziehende wird der Sockelbetrag um 30 Euro auf 180 Euro erhöht, also um 20 Prozent. Dadurch können sie bei Nachweis von erhöhten Heizkosten ebenfalls den Zuschuss bis maximal Euro 330 erhalten – die Einzelfallprüfung erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften.
Durch die gleichzeitige Erhöhung der Einkommensgrenzen wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Wallner und Wiesflecker rechnen damit, dass dadurch im kommenden Winter rund 17.000 Haushalte unterstützt werden können, ca. 5.000 mehr als in den letzten Jahren.
Eckdaten zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2022/23
Zuschusshöhe: 330 Euro
Antragsfrist: Montag, 17. Oktober 2022 bis Freitag, 24. Februar 2023
Einkommensgrenzen (monatlich netto):
- alleinlebende Personen: 1.371 Euro, in Härtefällen 1.508 Euro
- zwei Erwachsene: 2.057 Euro / 2.263 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.783 Euro / 1.961 Euro
- zwei Erwachsene, zwei Kinder: 2.881 Euro / 3.169 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 412 Euro.
Quelle: Land Vorarlberg