vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 13, 2022
Anfragebeantwortung spiegelt breites Aufgabenfeld der Landesverwaltung wider; zeitlicher und inhaltlicher Kontext muss beachtet werden
Bregenz (VLK) – Einmal mehr hat die Landesverwaltung in mehreren Anfragebeantwortungen die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen und Beratungen umfassend aufgelistet. In den vergangenen Jahren hat die Landesverwaltung in zahlreichen umfangreichen Anfragebeantwortungen transparent und offen die Inanspruchnahme von externen Dienstleistungen aller Art aufgezeigt. In der Gesamtdarstellung ist klar erkennbar, dass ein breites Spektrum an Unternehmen, Einzelpersonen und Einrichtungen mit Aufträgen betraut wurden.
Grundsätzlich weisen die Anfragebeantwortungen in aller Deutlichkeit aus, dass eine große Zahl der in Anspruch genommenen Dienstleistungen in moderater Höhe sind. Deswegen ist es logisch, dass insbesondere die Direktvergabe die meist angewendete Vergabeart ist. Auch muss man die einzelnen Aufträge sowohl in einen zeitlichen als auch in einen inhaltlichen Kontext setzen. Gerade in Pandemiezeiten war es unerlässlich, auch größere Beauftragungen in Form von Direktvergaben durchzuführen – wie es das Vergaberecht bis zu einer Höhe von 100.000 Euro netto auch ermöglicht. So sind damals etwa Sensibilisierungs- und Informationskampagnen – beispielsweise zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zu Beginn der Pandemie oder die bundesweit durchgeführten Massentestungen – rasch umzusetzen gewesen. Auch wenn manche dieser Entscheidungen im Nachhinein kritisch hinterfragt werden können, war es besonders in der Anfangsphase der Corona-Pandemie unvermeidlich, schnell und unbürokratisch Unterstützung von außen zu bekommen. Auch kann es vorkommen, dass nach einer Ausschreibung aufgrund von ähnlichen Anforderungen, Folgeaufträge an denselben Auftragnehmer vergeben werden. Dies stellt allerdings die Ausnahme dar.
Mängel beseitigen, um Fehler zu vermeiden
Der Rechnungshof hat in seiner Prüfung ausgewählter Beratungsleistungen Mängel festgestellt. Die aus der Prüfung resultierenden Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes wurden nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern diese wurden als unmittelbarer Verbesserungsauftrag für die Landesverwaltung verstanden. Dies spiegelt sich zum einen in der rasch erlassenen Richtlinie wider, die bei zukünftigen Beauftragungen externer Beratungsleistungen berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird das Schulungsangebot der Landesverwaltung angepasst, um Effizienz und Effektivität von Auftragsvergaben noch weiter zu steigern.
Quelle: Land Vorarlberg