vonRedaktion International
NOVEMBER 30, 2024
Tierschutzgerechte Lösung freut alle ExpertInnen
Vor einer Woche wurde der Standort des ersten Innsbrucker Taubenhäuschens im südlichen Teil des Rapoldiparks präsentiert. Bereits am 29. November 2024 steht sie - die neue Behausung für rund 100 Stadttauben. Innsbrucks Bürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc und der städtische Wildtierbeauftragte Thomas Klestil freuen sich gemeinsam mit der Obfrau des Tierschutzvereins Tirol Veronika Rom-Erhard über die schnelle und gelungene Umsetzung. Wie bereits angekündigt, wird das Pilotprojekt nach einem Jahr evaluiert. Ein weiteres Taubenhäuschen ist für das Jahr 2025 geplant.
„Geeinigt, geplant und umgesetzt – so kann man die Initiative zum ersten Innsbrucker Taubenhäuschen kurz und knapp zusammenfassen. Das Ergebnis bestätigt, dass auch für schwierige Sachlagen eine gute Lösung gefunden werden kann, wenn alle an einem Strang ziehen. In diesem Sinne darf ich mich besonders für die wertvolle fraktionsübergreifende Zusammenarbeit der ARGE Tierschutz bedanken“, freut sich Bürgermeister Anzengruber über die gelöste Standortfrage für das erste Taubenhäuschen im Innsbrucker Stadtpark: „Vielen Dank an die gemeinnützige Tischlerei ARTIS für die tierwohlgerechte Ausführung.“
Innsbrucks Wildtierbeauftragter führt weiter aus: „Ein erster Schritt in der Umsetzung des Innsbrucker Taubenschutzkonzeptes ist getan. Das erste Taubenhäuschen steht. Damit ist aber selbstverständlich nicht das gesamte Taubenproblem in Innsbruck gelöst. Unser Fokus liegt weiterhin auf tierschutzgerechten Maßnahmen zur Reduktion der Tauben. Nun beginnen wir mit dem gezielten Eieraustausch, um die Population künftig besser kontrollieren zu können. Die Erfahrungen, die wir beim ersten Taubenhäuschen machen, fließen u.a. in die Standortsuche für das zweite Projekt ein.“
Tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement
Beim Taubenhäuschen im Rapoldipark handelt es sich um ein eigens angefertigtes Bauwerk, das auf einem rund 1,2 Meter hohen Pfosten steht. Im „schwebenden Häuschen“ werden die Tauben artgerecht gefüttert. „Das Füttern der Tiere im Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht erlaubt“, wiederholt Innsbrucks Wildtierbeauftragter seinen Appell an die Bevölkerung, sich unbedingt daranzuhalten.
Für die weitere Standortsuche gilt generell, dass Tauben grundsätzlich nicht weit fliegen und Häuschen deshalb nur im Umkreis der vorhandenen Populationen für Mensch und Tier einen Mehrwert haben.
Quelle: Stadt Innsbruck