Kärnten: Etappensieg bei S37 – Weiterkämpfen bei B317

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 26, 2021

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LR Gruber: Einsatz für Sicherheitsausbau der S37 hat Wirkung gezeigt – Entscheidung zur B317 ist nicht nachvollziehbar – Bund und ASFINAG müssen laut Bundesstraßengesetz Verantwortung für den gesamten Abschnitt übernehmen.

Klagenfurt (LPD). Die heute von Verkehrsministerin Gewessler veröffentlichten Ergebnisse ihrer Evaluierung von Straßenbauprojekten bringt für Kärnten eine positive, aber zugleich auch eine äußerst fragwürdige Entscheidung. Der als Infrastrukturinvestition für die Zukunft der Region Mittelkärnten wichtige Sicherheitsausbau der S37 im Abschnitt zwischen St. Veit Nord und Süd wird wie geplant 2022 starten. Die Planungen der ASFINAG für den weiteren Ausbau im Bereich der B317 lässt die Ministerin dagegen einstellen. „Der Baustart bei der S37 ist ein wichtiger Etappensieg. Unser Einsatz und auch die Resolution an die Ministerin haben hier Wirkung gezeigt“, sagt Straßenbaureferent Martin Gruber. Die Entscheidung zur B317 sei aus seiner Sicht aber völlig unverständlich: „Es wurde von der Ministerin kein fachliches Argument dafür genannt. Hier wird Parteipolitik vor Verkehrssicherheit gestellt“, so Gruber.

An dem Plan, in einem ersten Abschnitt der B317, zwischen Hirt und Friesach, ab 2022 eine „2+1“-Zwischenlösung umzusetzen, hält Gruber dennoch fest. Denn bei der B317 sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Ich werde weiter dafür kämpfen, dass die bereits gestarteten Planungen für die B317 wiederaufgenommen werden. Der gesamte Abschnitt ist gemäß Anlage des Bundesstraßengesetzes sowie per Verordnung des Verkehrsministeriums ausgewiesenes Bundesstraßenplanungsgebiet. Damit haben Bund und ASFINAG hier eine klare Verantwortung, für Verkehrssicherheit zu sorgen. Ich werde nicht akzeptieren, dass die Interessen der Pendler, der Anrainer, der Wirtschaft und der gesamten Region Mittelkärnten hier einfach ignoriert werden“, betont der Straßenbaureferent.


Quelle: Land Kärnten

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