Europäische Flugreisen: Zunehmend besserer Verbraucherschutz

vonRedaktion International
JULI 22, 2022

Bild von ThePixelman auf Pixabay


Der europäische Flugverkehr wird immer verbraucherfreundlicher. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben die Rechte der Fluggäste gestärkt, unter anderem bei Annullierungen und Verspätungen. Flightright, ein führendes europäisches Unternehmen für Flugentschädigungen, hat einen Anstieg der Schadensersatzforderungen verzeichnet, da die Fluggäste ihre neuen Rechte in Anspruch nehmen. Allerdings verzichtet immer noch ein Großteil der Fluggäste darauf, überhaupt eine Entschädigung zu fordern.

Zunehmend besserer Verbraucherschutz

Es gibt viele Urteile aus den vergangenen Jahren, die eine klare Richtung beim Verbraucherschutz vorgegeben haben. Die Rechte von Fluggästen werden weiterhin gestärkt, und in Erhebungen hat Flightright infolgedessen eine Zunahme der Entschädigungsansprüche festgestellt.

Im Jahr 2013 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung für Flüge haben, die mehr als drei Stunden verspätet sind. Der EuGH befand nämlich, dass die Fluggesellschaften mehr hätten tun müssen, um Verspätungen von vornherein zu vermeiden. Ausnahmen gibt nur wenige, insbesondere die außergewöhnlichen Gründe, die Fluggesellschaften immer wieder anführen. Flightright hat sich an vorderster Front für die Durchsetzung dieser Rechte eingesetzt, und seit dem Urteil ist die Zahl der Entschädigungsforderungen deutlich gestiegen.

Das ist eine gute Nachricht für die Fluggäste, die sich nun ihrer Rechte bewusster sind und bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen mit größerer Wahrscheinlichkeit eine Entschädigung fordern. Trotzdem gibt es noch viel zu tun. Bisher fordern nur etwa 35% der Fluggäste ihr Entschädigung, wenn sie von Verspätungen betroffen sind.

Hilfe bei Ausfällen und Verspätungen im europäischen Flugreiseverkehr

Flightright hat Fluggäste in vielen viel beachteten Fällen erfolgreich vertreten, darunter ein bahnbrechendes Urteil aus dem Jahr 2016, in dem Ryanair für die Entschädigung von Fluggästen bei einer Flugverspätung haftbar gemacht wurde. Mit diesem Urteil wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der unzähligen Fluggästen zu der ihnen zustehenden Entschädigung verholfen hat. Mit einer beeindruckenden Erfolgsbilanz, von über 99 % gewonnenen Fällen vor Gericht, sind sie führend dabei, ihren Kunden eine Entschädigung zu verschaffen.

Inkassoauftrag gegen die Fluglinie

Wenn Sie von einem annullierten oder verspäteten Flug betroffen sind, zögern Sie nicht, einen Inkassodienstleister zu kontaktieren. Ein solcher Dienstleister kann Ihnen helfen, die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht, und das völlig stressfrei. Lediglich im Erfolgsfall wird eine Provision in Höhe von 30 % fällig. Diese Provision gilt übrigens selbst dann, wenn der Anbieter einen teuren Prozess vor einer höheren Instanz anstrebt.

Vor einem möglichen Rechtsstreit müssen Kunden sich auch nicht fürchten, denn in aller Regel nehmen Rechtsdienstleister wie Flightright nur Fälle an, in denen sie gute Chancen haben zu gewinnen. Zudem hat die Rechtsprechung wiederholt gezeigt, dass sie die Rechte von Flugreisenden bei Verspätungen und Ausfällen weiter stärken möchte.

Rosige Zeiten für Verbraucher

Die Urteile der vergangenen Jahre haben zweifellos dazu geführt, die Rechtslage verbraucherfreundlicher zu gestalten. Menschen die häufigen Flugreisen unternehmen, können sich außerdem darauf verlassen, auch in den kommenden Jahren einen guten Stand im Streit gegen Fluggesellschaften zu haben. Dass fast zwei Drittel der Reisenden, die von Verspätungen oder Ausfällen betroffen, dennoch auf ihre Entschädigung verzichten, gibt jedoch Anlass zu Bedenken.

Hier muss die Branche in den kommenden Jahren noch deutlich nachbessern. Noch immer gibt es keine flächendeckende oder einheitliche Informationspflicht für europäische Airlines. Bisher wissen viele Kunden schlichtweg nicht, dass ihnen eine Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung zusteht. Das muss sich ändern!

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