vonRedaktion International
JUNI 12, 2024
Veröffentlichung aufgrund von Sofortmeldungen
Aufgrund der Sofortmeldungen der Landeswahlbehörden gemäß § 74 Abs. 2 der Europawahlordnung werden die bei der Europawahl 2024 vergebenen Vorzugsstimmen, dargestellt auf Bundesebene und auf Ebene der Länder, veröffentlicht.
Alle Daten finden Sie auf: www.europawahl.gv.at/2024
Das endgültige Ergebnis der Vorzugsstimmen wird die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 26. Juni 2024 feststellen und veröffentlichen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dabei noch Änderungen im Vergleich zu den mittels Sofortmeldungen übermittelten Zahlen ergeben.