vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 26, 2024
Eintragung in die EU-Wählerevidenz nicht vergessen
Nicht nur österreichische Staatsbürger*innen können bei der Europawahl 2024 wählen. Auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen, können an der Europawahl 2024 teilnehmen. Sie müssen sich allerdings vorab entscheiden, ob sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder die EU-Abgeordneten ihres Wohnsitzlandes wählen wollen.
Wenn dabei die Entscheidung auf die Wahl der österreichischen EU-Abgeordneten fallen sollte, muss von nichtösterreichischen EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien, rechtzeitig bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, beim Wiener Wahlservice ein Antrag auf Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz gestellt werden.
Der Eintrag in die Europa-Wählerevidenz ist gültig, solange ohne Unterbrechung ein Hauptwohnsitz in Österreich besteht.
Nichtösterreichischen EU-Bürger*innen, welche die EU-Abgeordneten des Heimatstaates wählen möchten, empfiehlt das Wiener Wahlservice, mit der jeweiligen Vertretung ihres Landes Kontakt aufzunehmen.
Nähere Informationen zur Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz (z. B. die Voraussetzungen, die erforderlichen Formulare inkl. Übersetzungshilfen, die Adresse des Wiener Wahlservice) sind online unter www.wien.gv.at/wahlen abrufbar.
Quelle: Stadt Wien