Vorarlberg: Europawahl: Wahlkartenanträge noch möglich

vonRedaktion Salzburg
JUNI 02, 2024

Vorarlberg

Schriftliche Anträge bis 5. Juni 2024, mündliche Anträge bis 7. Juni 2024

Bregenz (VLK) – Wer für die Europawahl am 9. Juni 2024 eine Wahlkarte braucht, kann die Ausstellung bei der zuständigen Gemeinde schriftlich noch bis Mittwoch, 5. Juni 2024, und mündlich bis Freitag, 7. Juni 2024, beantragen. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Bei der Beantragung der Wahlkarte ist die Identität der antragstellenden Person glaubhaft zu machen.

Bisher haben in Vorarlberg 32.965 Personen von der Möglichkeit der Beantragung einer Wahlkarte Gebrauch gemacht. Dies sind 12,1 Prozent der insgesamt 271.076 Wahlberechtigten für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben jene Wahlberechtigten, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, oder die infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein blaues unverschließbares Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt und eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber für die Europawahl ausgefolgt oder zugesandt.

Mit einer Wahlkarte ist neben einer Stimmabgabe in jedem Wahllokal in Österreich auch eine Briefwahl möglich: Wird die Wahlkarte persönlich ausgefolgt, kann diese direkt im Gemeindeamt in einer hiefür vorgesehenen Wahlzelle zur Stimmabgabe verwendet und anschließend übergeben werden. Auch kann die verschlossene Wahlkarte entweder in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben oder im Postwege so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden, dass sie dort spätestens um 17.00 Uhr am Wahltag einlangt. Weiters kann sie am Wahlsonntag bis 17.00 Uhr direkt bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden.

Wählen im Wahllokal auch ohne amtliche Wahlinformation möglich!

Die amtliche Wahlinformation zur Europawahl wurde in den vergangenen Wochen an alle Wahlberechtigten in Vorarlberg zugesandt. Diese enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, deren Vorlage die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert.

Sollte die Wahlinformation jedoch verloren gegangen sein, ist die Teilnahme an der Wahl trotzdem möglich.

In das Wahllokal mitzubringen ist aber in jedem Falle ein amtlicher Lichtbildausweis zur Feststellung der Identität.

Informationen über das zuständige Wahllokal und die Wahlzeiten können im Bedarfsfall bei der zuständigen Gemeinde eingeholt werden. Auch sind die Öffnungszeiten der Wahllokale im Land Vorarlberg auf der Homepage des Landes unter https://vorarlberg.at/-/europawahlen-eu-wahlen abrufbar.

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zur Europawahl kann die Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes unter 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl können auch per E-Mail an inneres@vorarlberg.at gestellt werden. Weitere Informationen sind auf der Startseite des Landes unter www.vorarlberg.at abrufbar.

Quelle: Land Vorarlberg

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