vonOTS
MÄRZ 11, 2021
Epidemiegesetznovelle sieht die Veranstaltungsbranche kritisch.
Wien (OTS) - Ein novelliertes Covid-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz ist Anfang dieser Woche vom Gesundheitsminister in die Begutachtung geschickt worden. Es gab eine Flut an Stellungnahmen. Der Entwurf stößt in der Eventbranche nicht nur aufgrund der äußerst kurzen Frist auf scharfe Kritik.
„Die Unsicherheit bei Auftraggebern sowie bei Besuchern von Events ist einfach zu groß. Viele Unternehmer denken bereits die Flucht in die Insolvenz an. Die Zahlen der Entwicklung im Bereich COVID-19 Erkrankungen zeigen leider wieder in die falsche Richtung“, so Erik Kastner, Eventprofi und Gründer des Austria Event Pools.
Aktuell ist keine Planung von Veranstaltungen für die erste Jahreshälfte 2021 möglich. Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, soll künftig gemäß der Gesetzes-Vorlage mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Laut Gesetzesnovelle gelten künftig die Zusammenkunft von vier Personen als Veranstaltung.
Die Mitglieder des Austria Event Pools (AEP) haben bereits vor Monaten eine gemeinsame Grundkonzeption für ein „Zukunftsszenario“ für den Fortbestand von Unternehmen und der Sicherung von Arbeitsplätzen entworfen. Der AEP wurde im Mai 2020 als interdisziplinäres Sprachrohr für die gesamte Veranstaltungsbranche gegründet.
Die zurzeit gesetzten Maßnahmen greifen leider viel zu kurz und können die Event-Branche* nicht retten. „Die Ausfälle sind zu groß und die Möglichkeit rasch wieder in die Gänge zu kommen sehr, sehr gering. Wir können organisieren und veranstalten – nur bleiben die Besucher aus! Ein Verharren in der Vogel-Strauß-Politik kann nicht die Zukunft sein“, so Kastner.
* Eine Branche, die mit 140.000 Arbeitsplätzen und jährlich 9 Milliarden Euro (ohne Kunst und Kultur) an Wertschöpfung für Österreich erwirtschaftet sowie 3,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen leistet. (Lt. IHS Studie im Auftrag von Eventnet Austria der Wirtschaftskammer Österreich/2017)
Quelle: OTS