Graz: FAQs zur Anstellung pflegender Angehöriger

vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 22, 2023

Graz

So funktioniert das neue Grazer Modell für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sind die größte Personengruppe im Bereich der Pflegebetreuung. Angehörige zu pflegen ist jedoch physisch und psychisch belastend. In der Fürsorge gehen Verwandte oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Dazu kommt die Unsicherheit, ob alles richtiggemacht wird, damit die zu pflegende Person nicht zu Schaden kommt. Die Herausforderungen nehmen mit der Zeit zu und dies geht oft auf Kosten von Beruf und Familie. Viele Angehörige übernehmen diese Aufgaben gerne, doch sie benötigen dringend unterstützende Strukturen, um finanziell und auch sozialrechtlich hinsichtlich Krankenversicherung und Pension abgesichert zu sein.

Das Sozialamt der Stadt Graz hat daher ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, um pflegende Angehörige finanziell abzusichern. Ziel des neuen Modells ist es, pflegende Angehörigen finanziell mit einer Anstellung vor Altersarmut zu schützen.

„Das neue Grazer Modell ist ein erster wichtiger Schritt zur Absicherung von Personen, die für die Pflege ihrer Angehörigen physisch und psychisch an ihre Grenzen gehen. Wir entlasten sie damit und nehmen ihnen zumindest ihre finanziellen Sorgen", so Gesundheits- und Pflegestadtrat Robert Krotzer.

graz.at beantwortet die häufigsten Fragen zum Grazer Modell für pflegende Angehörige.

Informationsveranstaltungen für alle Interessierten:

Wie funktioniert das neue Grazer Modell zur Anstellung pflegender Angehöriger genau? Welche Regeln und Einkommensgrenzen gelten? Wer kann teilnehmen und wann startet das Projekt? Antworten auf all diese Fragen erhalten Sie bei zwei Informationsveranstaltungen Mitte November:


Was sind die Ziele des Grazer Modells?

Wann und in welchem Ausmaß startet das Projekt?

Welche Voraussetzungen gibt es?

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Wie hoch ist die Entlohnung?

Beispiel 1

Frau M. (45 Jahre) pflegt ihren 68-jährigen Vater. Dieser bezieht eine Mindestpension sowie Pflegegeld der Pflegestufe 4. Bislang ist noch keine Hauskrankenpflege tätig.

Frau M. arbeitet weniger als zehn Stunden pro Woche. Das Einkommen ihres Vaters liegt unter der SILC-Grenze für Alleinstehende von 1.392.- Euro netto 12 Mal im Jahr. Frau M. kann demnach aufgrund der bereits zuerkannten Pflegegeldstufe 4, ihrer nur geringfügigen Erwerbstätigkeit und dem niedrigen Einkommen ihres Vaters im Ausmaß von 30 Wochenstunden angestellt werden.

Beispiel 2

Frau B. ist 56 Jahre alt. Sie arbeitet zehn Stunden pro Woche als geringfügig Beschäftigte und verdient 520.- Euro netto. Ihr Ehemann ist 63 Jahre alt, bezieht eine Pension in der Höhe von 1.600.- Euro netto sowie Pflegegeldstufe 3. Sie leben im gleichen Haushalt. Gemeinsam verdienen sie also 2.120 Euro netto.

Frau B. kann daher nicht als pflegende Angehörige angestellt werden, da das Haushaltseinkommen über der SILC-Grenze (derzeit 2088,- Euro netto für Ehepaare/eingetragene Partnerschaften) liegt und das Paar von der Teilnahme ausschließt!

Beispiel 3

Herr L. ist 67 Jahre alt und ist Pensionist. Seine Lebensgefährtin Frau Z. ist 62 Jahre alt, ebenfalls pensioniert und bezieht Pflegegeld in der Höhe der Stufe 3. Sie leben im gleichen Haushalt. Kann Herr L. als pflegender Angehöriger angestellt werden?

Nein, da Pensionisten im Pilotprojekt nicht angestellt werden können.


Peter März

Quelle: Stadt Graz

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