vonRedaktion Salzburg
MAI 26, 2021
Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich wurde am 22. Mai 2021 auf einen Pkw im Stadtgebiet von Hollabrunn aufmerksam, der einen leichten Anhänger zog. Aufgrund der augenfälligen Beschaffenheit des Anhängers konnten die Polizeibediensteten von einem technischen Gebrechen oder einer massiven Überladung des Fahrzeuges ausgehen. Bei der weiteren Amtshandlung wurde festgestellt, dass eine elektrische Verbindung mit dem Zugfahrzeug fehlte. Eine Überprüfung ergab, dass der Anhänger, der Erde geladen hatte, um 152 % überladen war.
Für den Anhänger bestand ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 500 kg. Bei der Verwiegung stellten die Polizisten eine tatsächliche Gesamtmasse von 1.260 kg fest. Dies hatte zur Folge, dass die Bodenfreiheit des Anhängers aufgrund des Gewichtes derart beschränkt war, dass dieser bereits beim Befahren der Brückenwage aufsaß und die Fahrbahn streifte. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt. Das Ladegut wurde abgeladen. Der Lenker wird bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn zur Anzeige gebracht.
Quelle: LPD Niederösterreich