Steiermark: Falschgeld erzeugt / erworben und verbreitet

vonRedaktion International
AUGUST 01, 2024

Symbolbild
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Zwei 20-Jährige stehen im Verdacht, im Jahr 2023 Falschgeld erzeugt, erworben und mehrfach in Umlauf gebracht zu haben. Die beiden Deutschlandsberger werden der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.

Eine aufmerksame Kellnerin erstattete Anzeige und setzte so die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark (Ermittlungsbereich Betrug) in Gang. Die Kriminalisten legen den Männern schließlich 29 vollendete und acht versuchte Straftaten der Geldfälschung und Verbreitung nachgemachten Geldes zur Last. Diese Delikte sollen die Deutschlandsberger im Juli und Oktober 2023 begangen haben. Einerseits stellten die Verdächtigen das Geld selbst her, andererseits bestellten sie es im Internet. Das Falschgeld verbreiteten sie im Juli 2023 vorwiegend in Einkaufsmärkten, Tankstellen und Gastronomiebetrieben. Im Oktober 2023 änderte einer der beiden Verdächtigen seine Vorgehensweise. Er bestellte bei Gastronomie-Lieferdiensten, ließ sich die Bestellungen auf diverse Parkplätze liefern und bezahlte mit Falschgeld. Mit dem dabei gewonnenen Wechselgeld bereicherte er sich.


Hausdurchsuchung
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete Hausdurchsuchungen an den Wohn- und Arbeitsadressen der beiden Verdächtigen an. Dabei konnten die Ermittler diverse Gegenstände zur Falschgelderzeugung sowie eine geringe Menge an Falschgeld sicherstellen.


Geständig
Den Kriminalisten des Landeskriminalamtes Steiermark gelang es, 23 vollendete Straftaten in der Steiermark und sechs vollendete sowie acht versuchte Straftaten in Kärnten aufzuklären. Die beiden Steirer zeigen sich zu den Vorwürfen geständig.


Präventionstipps | Falschgeld was nun?
Wenn Sie den Verdacht haben, im Zuge einer Bezahlung oder auch als Retourgeld eine oder mehrere Falschnoten oder Falschmünzen erhalten zu haben, dann prüfen Sie zuerst das Geld genau. Sollte der Verdacht nicht ausgeräumt werden können, verständigen Sie die nächstgelegene Polizeiinspektion und geben Sie das vermeintliche Falschgeld ab. Wenn möglich, sollten Sie Angaben darüber machen können, woher Sie das Geld haben. Wer Falschgeld weiter ausgibt, macht sich strafbar. Einen Ersatz für die "Blüten" gibt es nicht, der Schaden liegt beim Verbraucher.


Weitere Informationen wie man Falschgeld erkennt finden Sie auf der folgenden Homepage
Falschgeld (bundeskriminalamt.at)

Quelle: LPD Steiermark

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