vonRedaktion International
MAI 15, 2022
LR.in Schaar bei Konferenz der Landesfamilienreferentinnen und -referenten: Kärnten führt Diskussion mit Schwerpunkt Kinderkosten-Analyse bzw. echte Abfederung von Teuerung für Familien – Anträge zu Familienbonus Plus, Indexierung der Familienbeihilfe sowie Problemen bei der Unterhaltsgarantie
Alle dabei von Kärnten eingebrachten Anträge wurde von den Bundesländern einstimmig unterstützt. „Wichtig ist in diesen Zeiten, dass man rasch und zielgerichtet hilft und dabei nicht aus den Augen verliert, dass man in der Gesamtsituation, die sich momentan ,auftut‘, immer im Blick hat, dass für viele gesellschaftliche Gruppen die Lebenskosten stark steigen und so eine Ausweitung der Armutsgefährdung droht, wenn man nicht passend gegensteuert“, führt die Landesrätin weiter aus.
Deshalb wurde von Seiten Kärntens auch eine Überprüfung des Familienbonus Plus gefordert. Dieser habe zwar sicherlich Entlastungen gebracht, aber dies nicht mit der versprochenen Wirkung, dass damit den Familien mit weniger Einkommen Entlastung gebracht werden würde. Denn dort kommt es oft aufgrund der geringen Einkommenssituation der Betroffenen, die unter der Lohnsteuergrenze liegen, zu gar keinem Anspruch bzw. gar keiner Auszahlung. „Also wurde von unserer Seite diese Prüfung schon zuvor eingefordert und auch eine Kinderkosten-Analyse dazu, die mittlerweile fertiggestellt wurde, als Überprüfungsmöglichkeit allgemein urgiert“, erklärt Schaar.
Wichtig wäre, auch endlich die laufende Valorisierung und damit Werthaltigkeit der Familienbeihilfe umzusetzen. „Aus diesem Grund habe ich auch einen Antrag des Landes Oberösterreich natürlich gerne unterstützt. Damit soll, den jeweiligen Lebenskosten entsprechend, auch die entsprechende Höhe der Beihilfe ausgezahlt werden, dies wäre ein wichtiges Ziel“, so Schaar.
Ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der „Initiative Kindergarantie“ ist die schon mehrfach von Seiten der Gesellschaftsreferentin geforderte Umsetzung der staatlichen Unterhaltsgarantie. Im Falle einer Trennung müssen zumeist Frauen monatelang auf die zustehende Unterhaltszahlung des ehemaligen Partners warten, „was zum Teil erhebliche Schwierigkeiten im täglichen Leben für die dann zumeist Alleinerziehenden und ihre Kinder bedeutet“, unterstreicht Schaar die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung und hat diesbezüglich ebenfalls einen Antrag dazu gestellt, der von den Bundesländern einstimmig unterstützt wurde.
Quelle: Land Kärnten