Vorarlberg: Fehlende Amtssignatur - Neuerliche Versendung von Schreiben

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 11, 2022

Vorarlberg

Betrifft Schreiben der Bezirkshauptmannschaften, die im Zeitraum von 17. Oktober bis 9. November2021 abgeschickt wurden

Bregenz (VLK) – Zur effizienten Abwicklung des Versandes von Schriftstücken haben die Bezirkshauptmannschaften den Druck, die Kuvertierung und den Versand teilweise in eine sogenannte Druckerstraße ausgelagert. Vor dem Druck und dem Versand wird geprüft, ob die Sendungen an eine registrierte elektronische Adresse zugestellt werden können (= Duale Zustellung). Da sich herausgestellt hat, dass im Herbst 2021 teilweise Schreiben ohne Amtssignatur ausgedruckt worden sind, werden die betroffenen Schreiben in den nächsten Tagen nochmals mit Amtssignatur versendet.

„Alle Fälle sind identifiziert worden“, informiert der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher: „Die Schreiben wurden zwar wie vorgesehen elektronisch genehmigt, allerdings ist dies wegen der nicht mitgedruckten Amtssignatur auf den postalisch zugestellten Ausfertigungen nicht ersichtlich. Die fehlende Amtssignatur gilt als Unterfertigungsmangel, weshalb die Schreiben nochmals mit Amtssignatur zugestellt werden müssen. Inhaltlich bleiben die Schreiben unverändert. Um Missverständnissen vorzubeugen werden die Originalschreiben mit dem damaligen Datum neu versendet.“
Die jeweiligen Entscheidungen werden erst mit Rechtskraft der neuerlichen Zustellung wirksam.

Keine Konsequenzen für die Adressaten

„Die Adressaten müssen nichts unternehmen. Insbesondere sollten Zahlungen nicht nochmals geleistet werden bzw. werden bereits erfolgte Teilzahlungen angerechnet,“ so Burtscher. Insgesamt sind etwa 10.000 Sendungen aus dem dreiwöchigen Zeitraum von Oktober und November 2021 neuerlich zu versenden. Die meisten Schreiben wurden von den Strafabteilungen abgefertigt. Die Kosten der neuerlichen Zustellung sind vom beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu tragen.

Quelle: Land Vorarlberg

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