vonRedaktion International
DEZEMBER 17, 2020
Bereits vor Weihnachten werden vielerorts Feuerwerksartikel zum Kauf angeboten. Wer hier zugreifen möchte, sollte sich zuvor aber einige Punkte in Erinnerung rufen, um nicht böse Überraschungen zu erleben.
Zunächst: Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkoholeinfluss, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper vor allem an Kinder, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller verursachen nicht nur schwere Verletzungen und Angstreaktionen - insbesonders bei Kindern -, sondern auch erhebliche Sachschäden.
Pyrotechnische Gegenstände sind ab der Kategorie F 2 verboten:
Damit sind im Grazer Ortsgebiet nur mehr Feuerwerke der Kategorie F 1 möglich, die wie folgt definiert ist:
Kategorie F1 darf nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr besessen und verwendet werden:
Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind, wie Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Bengalzündhölzer.
Quelle: Stadt Graz