Österreich: Finanzministerium startet Kampagne zur Spendenbegünstigung

vonOTS
MAI 05, 2024

Foto: BMF

Kampagne „Spende gut, Alles gut“ läuft bis 30. Juni 2024

Wien (OTS) - Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch die Leistungen jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, können nicht hoch genug geschätzt werden. Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes wurde die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen. Erstmalig werden die spendenbegünstigten Zwecke an die Gemeinnützigkeit geknüpft. Dadurch können alle gemeinnützigen Organisationen potentiell in die Spendenbegünstigung aufgenommen werden.

Finanzminister Magnus Brunner freut sich über diesen Erfolg für Österreichs gemeinnützige Vereine: „Rund 45.000 zusätzliche Organisationen der Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur profitieren von der Ausweitung. Damit stärken wir das Ehrenamt und entlasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

Kampagne „Spende gut, Alles gut“ Die Vereinskultur hat in Österreich einen großen Stellenwert. Gerade in Zeiten der Digitalisierung, in der Menschen immer weniger persönlichen Kontakt miteinander pflegen, gilt es, diesen Bereich nachhaltig und zielgerichtet zu stärken und durch ein ausreichendes Spendenvolumen den Bestand auch von zahlreichen kleinen Vereinen zu sichern. Indem nun mehr Vereine die Möglichkeit haben, spendenbegünstigt zu sein und dies auch ihren Spenderinnen und Spendern mitteilen können, wird diese Informationstätigkeit vom Finanzministerium maßgeblich unterstützt.

Besonders wichtig zu wissen: Seit Anfang April 2024 haben Vereine, die gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen, die Möglichkeit, um Spendenbegünstigung anzusuchen. Diese Ansuchen müssen bis 30. Juni 2024 gestellt werden. Sind alle Vorgaben erfüllt, erteilt das Finanzamt Österreich die Spendenbegünstigung mittels Bescheid bis spätestens 31. Oktober 2024. Die Spendenbegünstigung gilt rückwirkend für Zuwendungen ab dem 1. Jänner 2024. Es ist daher wesentlich, Vereine zeitgerecht über die Möglichkeit zu informieren, einen Antrag auf Spendenbegünstigung zu stellen. Daher richtet sich diese Kampagne an Vereine und an Personen, die Überschneidungen mit Vereinen haben. Um diese Zielgruppen optimal zu erreichen, wird in Printmedien sowie auch auf Onlinekanälen informiert, die für Vereine besonders relevant sind. Zentrale Informationsplattform der Kampagne ist die vom BMF eingerichtete Webseite bmf.gv.at/spendegut

Quelle: OTS

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