Steiermark: Flächendeckende freie Impfaktion am 24. bzw. 25. Juli in der gesamten Steiermark

vonRedaktion Salzburg
JULI 21, 2021

Impfung - Symbolbild
© pixabay.com

Impfmöglichkeit vor allem für Jugendliche und junge Erwachsene

Graz (20. Juli 2021).- Am kommenden Wochenende führt das Land Steiermark eine flächendeckende freie Impfaktion in der gesamten Steiermark durch: An 15 Impfstraßen der Steiermark werden am Samstag, 24. Juli 2021 bzw. am Sonntag, 25. Juli 2021, Corona-Impfungen ohne Anmeldung durchgeführt.

Die Aktion richtet sich vorrangig an Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren sowie an junge Erwachsene unter 25 Jahren. Auch Personen außerhalb dieser Altersgruppe sind natürlich willkommen. Damit möchte das Land Steiermark der aktuell von zahlreichen Infektionen betroffenen Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen schnellen Schutz vor der grassierenden Delta-Variante bieten. Positive Folge für junge Erwachsene ist der erleichterte Zutritt zur Nachtgastronomie.

Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren werden am kommenden Wochenende mit dem Impfstoff von BiontechPfizer geimpft, die Vollimmunisierung erfolgt nach ca. drei Wochen. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr steht für die sofortige Vollimmunisierung auch der einmal zu verabreichende Impfstoff von Johnson&Johnson zur Verfügung.

Am Samstag, 24. Juli 2021, findet die freie Impfaktion von 8:00 bis 14:00 Uhr an folgenden Impfstraßen statt:

Deutschlandsberg - Koralmhalle

Fürstenfeld - StadthalleGleisdorf - Forum KlosterGratkorn - SporthalleGraz - Messe/Halle ALeoben - Baumax HalleMurau - BrauhausPremstätten - Schwarzl FreizeitzentrumWeiz - Stadthalle

Am Sonntag, 25. Juli 2021, findet die freie Impfaktion von 8:00 bis 14:00 Uhr an folgenden Impfstraßen statt:

Feldbach - AsphalthallenHartberg - ZentrumJudenburg - VolksschuleLeibnitz - Kindermann ZentrumLiezen - EnnstalhalleVoitsberg - Sporthalle

Wichtige Information für die Immunisierung von JugendlichenJugendliche unter 14 Jahren brauchen für die Verabreichung der Impfung die schriftliche Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten auf dem Aufklärungsbogen. Es ist daher erforderlich, dass 12- und 13-Jährige jedenfalls in Begleitung einer/eines Erziehungsberechtigten zur Impfstraße kommen. Ab dem 14. Geburtstag sind die Jugendlichen selbst entscheidungsfähig und benötigen keine Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten.

Es wird gebeten, dass alle Personen, die sich im Rahmen dieser Aktion impfen lassen möchten, einen Lichtbildausweis, die e-card sowie den gelben Impfpass mitbringen.

Quelle: Land Steiermark

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