Kärnten: Flüchtlingsreferentenkonferenz - Einigung in sehr wichtigen Punkten

vonRedaktion Salzburg
MAI 10, 2022

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LR.in Schaar nach der Konferenz der Landesflüchtlingsreferentinnen und -referenten: Einigung in einigen sehr wichtigen Punkten – Hauptthema Erhöhung der Zuverdienstgrenze nicht entschieden, da Ländern wesentliche Informationen nicht vom Bund vorab vorgelegt wurden

Klagenfurt (LPD). Einige wichtige Punkte konnten heute, Dienstag, im Rahmen der Konferenz der Landesflüchtlingsreferentinnen und -referenten (FLÜRK) in Wien einstimmig beschlossen werden. Beim Punkt Entscheidung über die Erhöhung der Zuverdienstgrenze konnten die Ländervertreterinnen und
-vertreter jedoch keine Entscheidung treffen, da den Ländern Informationen bezüglich der Inhalte und rechtliche Expertisen vom BMI nicht übermittelt wurden. Diesbezüglich gilt „Entscheidung vertagt“, diese soll jedoch nach Übermittlung der Unterlagen durch das Ministerium an die Länder Ende nächster Woche fallen.

Die Kostenabgeltung der Länder im Rahmen der Aufwände für die Erstversorgung von aus der Ukraine Vertriebenen wurde einvernehmlich geregelt, sie soll künftig 190 Euro pro Person betragen. Offen blieb hier eine Regelung bezüglich der Vorhaltekosten der Länder, die diese für das Bereitstellen von Hallen, Personal usw. aufwenden. „Hier wurde vereinbart, dass es dazu eine Arbeitsgruppe geben wird, die auf Basis der Informationen des SKKM (Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) ein Modell erarbeiten soll, welches die Länder, die für den Bund Vorhaltekapazitäten schaffen, entsprechend unterstützt“, meint Landesrätin Sara Schaar.

Auch wurde über die Inhalte der Weiterentwicklung der Grundversorgung im Rahmen einer §15a-Zusatzvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert und abgestimmt, welche im Rahmen einer Landeshauptleutekonferenz vorgelegt werden soll. Ein zentraler Punkt in dieser Zusatzvereinbarung ist die Erhöhung der Tagsätze für diejenigen, die Unterkünfte zur Verfügung stellen.

Bezüglich der tatsächlichen Kosten der Betreuungsleistung (Echtkosten) kam man bei der Konferenz überein, dass die oben erwähnte Valorisierung nur ein erster Schritt sein kann. In weiterer Folge will man nun, mittels vom Ministerium und der Stadt Wien in Auftrag gegebener Expertise, zu einem Realkostenmodell kommen. „Besonders die Versorgung von vulnerablen Personengruppen stellt die Länder im Rahmen der Ukrainehilfe vor besondere Herausforderungen. Daher ist mit hoher Dringlichkeit ein transparentes Realkostenmodell zu entwickeln,“ schließt Schaar.

Quelle: Land Kärnten

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