Vorarlberg: Förderung mit Fokus auf ökologisches Bauen und Eigentumserwerb

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 07, 2022

Foto: Land Vorarlberg/K.Kuca

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LH Wallner und LR Tittler präsentierten Wohnbaupaket mit vereinfachten Richtlinien

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Wohnbauförderung ist grundlegend überarbeitet worden, um ihre Wirksamkeit und Attraktivität angesichts gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen zu wahren bzw. zu stärken, informierten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Marco Tittler im heutigen (Dienstag) Pressefoyer. Die Förderungsrichtlinien 2023 zielen auf eine größtmögliche Vereinfachung im Neubau sowie auf die Beibehaltung der Funktion als Steuerungsinstrument für ökologisches Bauen ab. Zugleich wird den anhaltenden Steigerungen von Grundpreisen und Baukosten sowie dem weiterhin hohen Bedarf an günstigem Wohnraum Rechnung getragen. Um den Eigentumserwerb zu unterstützen, wurde eine Förderungsrichtlinie zur Gewährung von Eigenmittelersatzkrediten beschlossen. Im Vorarlberger Landeshaushalt 2023 sind für die Wohnbauförderung fast 155 Millionen Euro veranschlagt.

Die Schaffung bzw. der Erwerb von Wohnungseigentum ist eines der wesentlichen Ziele der Wohnbauförderung, betonte Landeshauptmann Wallner. Vorarlberg will daher Bau- bzw. Kaufwillige dabei unterstützen, die gemäß Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung des Bundes geforderte Eigenmittelquote von 20 Prozent aufzubringen. Zu diesem Zweck wird unter bestimmten Bedingungen ein attraktiver Eigenmittelersatzkredit gewährt – maximal 25.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren, zinsfrei und ohne Besicherung im Grundbuch.

In der Vergangenheit haben u.a. die niedrigen Bankzinsen dazu geführt, dass deutlich weniger Wohnbauförderungsanträge gestellt wurden. Nun reagiert das Land Vorarlberg auf die insbesondere aufgrund von steigenden Energiekosten und Inflation unsichere Marktentwicklung. Die neuen Förderrichtlinien gelten aber nur für das Jahr 2023, anstatt wie üblich für einen Zeitraum von zwei Jahren. „Um vorsichtig und flexibler zu bleiben, wurden nur für dieses eine Jahr geltende Richtlinien beschlossen. Wir haben die sehr günstigen Konditionen der Förderungskredite bewusst beibehalten. In Verbindung mit der Anpassung von Kosten- und Preisobergrenzen sowie der für den Bezug der Förderung zulässigen Einkommensgrenzen kann dadurch wieder mit einer verstärkten Nachfrage sowohl im Neubau- als auch im Sanierungsbereich gerechnet werden“, so Landeshauptmann Wallner.

Zwecks Vereinfachung wird in der Neubauförderung das bisherige sehr komplexe System gestrafft, erklärte Landesrat Tittler: „Dadurch wird für alle Interessierten eine rasche und unkomplizierte Förderungsberechnung ermöglicht.“ Anstelle eines Basisförderungssatzes je m2 gibt es künftig sowohl im privaten als auch im öffentlichen Wohnbau Pauschalkredite. Die möglichen Zuschläge werden von 23 auf 8 reduziert und zum einen nach sozialen Gesichtspunkten (Kinderzuschlag sowie Zuschlag für erstmaligen Eigentumserwerb), zum anderen nach Klimaschutz- oder Regionalitäts-Kriterien gewährt. „Darüber hinaus wird die Steuerungsfunktion für ökologisches Bauen weiter gestärkt, indem nach Öl- und Stromdirektheizungen künftig auch mit Gas beheizte Wohngebäude nicht mehr förderbar sein werden“, betonte Tittler.

In der Wohnhaussanierung hat sich das bisherige Fördersystem sehr gut bewährt und wird daher nur mit punktuellen Anpassungen beibehalten. Im Landesvoranschlag 2023 entfallen auf diesen Bereich über 27 Millionen Euro. Das sind um acht Millionen Euro mehr als im laufenden Budget. Auch die Budgetmittel für die Wohnbeihilfe werden kräftig angehoben, dafür sind 39 Millionen Euro vorgesehen (2022: 29 Millionen Euro).

Quelle: Land Vorarlberg

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