vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 14, 2023
Hanke/Ornig: „Zweitwohnungsabgabe ist Beitrag für mehr Fairness in Wien”
Im Zuge der Arbeitsgruppe “Entbürokratisierung und Abgabenüberprüfung” hat sich die Fortschrittskoalition auf die Einführung einer Zweitwohnungsabgabe für Nicht-Wiener*innen geeinigt. Nach Klärung der Modalitäten geht der Gesetzesentwurf heute, 14. Dezember 2023, in Begutachtung. Mit diesem Schritt folgt die Stadt Wien zahlreichen anderen Bundesländern, die ähnliche Modelle bereits umgesetzt haben. Auch das Bundesland Niederösterreich hat kürzlich eine Zweitwohnsitzabgabe in den Raum gestellt. Die Zweitwohnungsabgabe wird mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2025 für Personen fällig, die in Wien einen Zweitwohnsitz, ihren Lebensmittelpunkt aber in einem anderen Bundesland haben. Die Begutachtungsphase läuft bis 19. Jänner 2024, beschlossen werden soll die Abgabe im ersten Halbjahr nächsten Jahres.
Wiens Finanzstadtrat Peter Hanke zum Gesetzesentwurf: „Aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtsituation war eine Neubewertung des Wiener Abgabensystems notwendig, um die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft zu erhalten. Die Zweitwohnungsabgabe ist ein Gerechtigkeitsbeitrag all jener, die zwar die städtische Infrastruktur nutzen, für die Wien aber keine Ertragsanteile über den Finanzausgleich erhält. Auf diese Weise schaffen wir einerseits eine Entlastung der Wiener*innen und andererseits mehr Balance und Fairness in der lebenswertesten Metropole der Welt”. Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsabgabe sollen künftig unter anderem einen Beitrag zum Erhalt der städtischen Infrastruktur und dem Angebot im Kulturbereich leisten.
NEOS Budgetsprecher Markus Ornig: „Es war uns ein großes Anliegen, dafür zu sorgen, dass die Wiener*innen trotz der vielen Herausforderungen in der Finanzierung des Landesbudgets nicht zusätzlich belastet werden. Wir haben gesehen, dass ähnliche Modelle bereits in anderen österreichischen Bundesländern umgesetzt wurden. Die Begutachtung bietet jetzt die Gelegenheit Ansichten einzubringen, um so sicherzustellen, dass diese Abgabe fair und ausgewogen gestaltet wird, um die Lebensqualität in unserer Stadt zu erhalten und zu fördern.”
Grundbeträge der Abgabenhöhe zwischen 300€ und 550€ – Mehrere Ausnahmen vorgesehen
Das Tarifsystem der Abgabe orientiert sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung, für die die Abgabe zu entrichten ist. Die Abgabe wird für eine Wohnung nur einmal pro Jahr erhoben. Abgabepflichtige Wohngemeinschaften müssen daher den Betrag nur einmal im Jahr entrichten, unabhängig davon, wie viele Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Die jährlichen Grundbeträge sind wie folgt: Grundbetrag bis 60 m²: 300 €; bis 130 m²: 450 €; über 130 m²: 550 €.
Die Grundbeträge werden durch verschiedene Zu- und Abschläge ergänzt, um die verschiedenen Lagen und Zustände der Wohnungen möglichst gut in der Abgabe zu berücksichtigen. Ebenso spielt die Anzahl der Zweitwohnungen bei der Berechnung eine Rolle. So ist beispielsweise für jede zweite und jede weitere Wohnung ein Zuschlag von 50% vorgesehen. Abschläge sind z.B. für Wohnungen ohne Stromversorgung vorzunehmen. Die Zweitwohnungsabgabe sieht auch mehrere Ausnahmen vor, darunter beispielsweise Studierendenheime, Pensionist*innenwohnhäuser, Pflegewohnhäuser oder etwa Arbeitnehmer*innenwohnheime.
Weiterführende Links
Das Gesetzesentwurf zur Wiener Zweitwohnungsabgabe ist unter diesem LINK veröffentlicht.
Quelle: Stadt Wien