Burgenland: Frauenhaus und Sozialhaus Burgenland - Zukunft nachhaltig gesichert

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 07, 2020

Bildquelle: Bgld. Landesmedienservice

Die Eingliederung in den Psychosozialen Dienst (PSD) ab 1.1.2021 soll die langfristige finanzielle Absicherung für das Frauenhaus und das Sozialhaus Burgenland garantieren

Das Frauenhaus und das Sozialhaus Burgenland bieten von häuslicher Gewalt oder einer sozialen Notlage betroffenen Frauen und deren Kindern kostenlos und anonym Schutz, Betreuung und Unterkunft. Finanziert wurden die vom Verein „Die Treppe“ privat geführten Einrichtungen bis jetzt durch einen fixen jährlichen Betrag vom Land, eine Subvention durch das Familienministerium und durch Spenden. Um die langfristige Finanzierung sicherzustellen, soll der Verein ab 1. Jänner 2021 in den Psychosozialen Dienst (PSD) eingegliedert werden, gaben Frauenreferentin Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf und Soziallandesrat Leonhard Schneemann heute, Montag, bekannt. Die jährlichen Kosten von 540.000 Euro übernimmt das Land.

Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt, sei gerade in Zeiten von Corona eine große Herausforderung. Die Frauenberatungsstellen hätten nach dem ersten Lockdown einen massiven Anstieg an Beratungen verzeichnet, berichtete Eisenkopf. „Daher ist es jetzt noch wichtiger, das Thema Gewalt verstärkt auf dem gesellschaftlichen, aber auch politischen Radar zu haben. Wir wollen Gewaltpräventionsprogramme weiter stärken und arbeiten derzeit ressortübergreifend – Frauen, Familien, Bildung, Soziales – an einer Gewaltpräventionsstrategie“. Zugleich gelte es weiterhin, und dies sei Teil der Strategie, Frauen einen gesicherten Ausweg aus der Gewalt zu ermöglichen. „Die Frauenhäuser sind rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, eine wichtige Anlaufstelle für Frauen. Eine nachhaltige Absicherung dieser Einrichtungen ist deshalb das Gebot der Stunde“, sagte die Frauenlandesrätin.

„Alle Beteiligten waren bei den Entscheidungen involviert, die Eingliederung des Frauenhauses und des Sozialhauses in den PSD wurde von allen Verantwortlichen ausdrücklich begrüßt“, betonte Soziallandesrat Schneemann. Die Vorteile für die Einrichtung lägen auf der Hand: „Durch die Sicherung der Finanzierung haben wir auch die hohe Qualität der Betreuung dauerhaft gewährleistet. Für die Mitarbeiter laufen die bestehenden Verträge unverändert weiter. Es ergeben sich Synergieeffekte für den Betrieb sowohl im Betreuungsbereich, etwa bei den Psychologen für kurzfristige Aushilfe, als auch in der Administration. Wir haben jetzt ein Modell, von dem alle Beteiligten profitieren werden, wo wir alle Profis verfügbar haben“.

Der 1982 gegründete private, nicht profitorientierte Verein „Die Treppe – Verein für betreutes Wohnen“ betreibt seit 2004 in Eisenstadt ein Frauenhaus und in Oberwart ein Sozialhaus. Das Frauenhaus verfügt über 10 Wohnplätze für Frauen, das Sozialhaus über Wohnplätze für 3 Familien und für 8 Frauen sowie über ein Krisenzimmer. Für Kinder steht eine variable Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Ziel ist es, von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern unmittelbar Schutz zu geben, sie von Angst zu befreien und gemeinsam neue Lebensperspektiven zu erarbeiten und sie zurück in ein selbständiges Leben zu begleiten. Die Einrichtung wird von Frauen geleitet und betreut. Die Klientinnen entscheiden selbst, wie lange sie bleiben möchten, auch eine Wiederaufnahme ist möglich. Das Angebot ist kostenlos und anonym.

Das Sozialhaus Burgenland – „Betreutes Wohnen“ in Oberwart richtet sich an Frauen mit Kindern, an alleinstehende Frauen und an Familien im Burgenland, die auf Grund ihrer sozialen Notlage Hilfe und Unterstützung benötigen. Im Vordergrund steht die Krisensituation, die zum Zeitpunkt der Aufnahme vorhanden ist, und das Thematisieren dieser Krise. „Die Betroffenen finden im Sozialhaus einen Ort der Sicherheit – und können wieder auf die Beine kommen“, erklärte Schneemann. Unterstützt wird beim Einüben lebenspraktischer Tätigkeiten wie Haushaltsführung, dem Umgang mit Geld, bei der Aufnahme einer Beschäftigung oder auch bei der Planung eines Umzugs in eine eigene Wohnung. Für den Aufenthalt im Sozialhaus fallen keine Kosten an, lediglich für Verpflegung, Wäschepflege und Reinigung haben die Bewohner selbst aufzukommen. Eine Aufnahme ist rund um die Uhr möglich, die Aufenthaltsdauer wird gemeinsam mit den Bewohnerinnen bestimmt. „Der Mindestaufenthalt beträgt einen Monat, damit die Betreuung auch Sinn macht. Voraussetzung für den Aufenthalt ist aber auch die Bereitschaft der Bewohnerinnen und Bewohner, mit dem Team zusammenzuarbeiten“, fügte der Soziallandesrat hinzu.

Die nun geplante Eingliederung in den PSD soll Sicherheit und langfristige Absicherung bringen. „Es ist eine win-win-Situation für alle. Neben der nachhaltigen Finanzierung schafft die Eingliederung Planbarkeit und Spielraum für notwendige Investitionen und die Erweiterung der Kapazitäten. Das Land nimmt dafür 540.000 Euro in die Hand. Das ist gut investiertes Geld. Geld, das Frauen zugutekommt, die Hilfe benötigen“, betonte Eisenkopf.

Erfreut und erleichtert über die Lösung zeigte sich Gabriele Arenberger, Präsidentin vom Verein „Die Treppe“: „Es ist ein gutes Gefühl, die Häuser an den Psychosozialen Dienst übergeben zu können. Damit ist die Arbeit künftig ohne den belastenden Druck möglich, Jahr für Jahr finanzielle Unterstützer finden zu müssen“. PSD-Geschäftsführer Johannes Zsifkovits sieht neben den finanziellen auch wichtige andere Vorteile. „Wir können die gesamte Betreuungsinfrastruktur des PSD, aber auch die Administration und die Möglichkeit des gemeinsamen Einkaufs nutzen und bessere Konditionen etwa bei Mieten oder Versicherungen erzielen“.

2019 fanden 68 Personen (2018: 56; 2017: 53), davon 37 Frauen und 31 Kinder, im Frauenhaus Burgenland Schutz und Unterkunft. Die Bleibedauer reicht von nur ein bis drei Tagen bis zu einem Jahr, wobei sie im Gesamtdurchschnitt im Steigen ist. Im Sozialhaus Oberwart erhielten 2019 insgesamt 55 Personen Hilfe und Unterstützung. Dabei handelte es sich um 28 Frauen mit 25 Kindern und eine Frau mit Mann. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hat 50 Tage betragen.

Quelle: Land Burgenland

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