vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 01, 2021
Am 31. Dezember 2020 um 1:40 Uhr reiste ein 37-jähriger Kosovare mit einem PKW von Tschechien kommend in Wullowitz nach Österreich ein. Der Mann wurde von Polizisten im Zuge des gesundheitspolizeilichen Grenzüberwachungsdienstes angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem von ihm vorgewiesenen deutschen Führerschein um eine Totalfälschung handelte. Bei der Durchsuchung des PKW wurden in der Mittelarmlehne noch ca. sechs Gramm Cannabiskraut vorgefunden. Die Person wurde festgenommen und zur weiteren Amtshandlung zur Dienststelle der Polizeiinspektion Leopoldschlag FGP verbracht. Eine Anfrage beim GZ Passau ergab, dass dem 37-Jährigen im Jahr 2014 ein dauerhaftes Fahrverbot in Deutschland erteilt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Linz wurde eine Geldbuße (Diversion) eingehoben und die Festnahme aufgehoben. Nach Rücksprache mit Bezirkshauptmannschaft Freistadt wurde nach dem Führerscheingesetz eine Sicherheitsleistung eingehoben und Anzeige an die BH Freistadt erstattet.
Ein 30-jähriger Bulgare aus Deutschland wurde am 31. Dezember 2020 um 6:30 Uhr in Suben im Zuge der COVID Gesundheitskontrollen auf der Innkreisautobahn A 8, aus Deutschland kommend, von Polizisten der Polizeiinspektion Tumeltsham FGP als Lenker eines Pkw angehalten und kontrolliert. Dabei konnte dieser keinen Führerschein vorweisen und zeigte eindeutige Symptome von Alkoholisierung. Durch die Streife der APolizeiinspektion Ried wurde ein Alkotest durchgeführt und eine Alkoholisierung von 1,82 Promille festgestellt.
Der 30-Jährige wurde an die Bezirkshauptmannschaft Schärding angezeigt. Eine Führerscheinabnahme konnte nicht durchgeführt werden, da ihm dieser schon von den deutschen Behörden wegen Fahren unter Alkoholeinfluss abgenommen wurde.
Ebenfalls am 31. Dezember 2020 gegen 12:35 Uhr wurde von Polizisten der Polizeiinspektion St. Martin im Zuge des Grenzüberwachungsdienstes am Grenzübergang Hanging/Wegscheid ein PKW mit französischem Kennzeichen bei der Einreise nach Österreich angehalten und einer Kontrolle unterzogen.
Gegen den Lenker, einem 51-jährigen Bulgaren, bestanden vom LG Wien und vom BG Traun Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung.
Beim PKW bestand keine aufrechte Zulassung. Das Fahrzeug wurde in Frankreich abgemeldet, die Kennzeichen verblieben jedoch noch auf dem Fahrzeug. Am Zulassungsschein war der Vermerk "Vendu a l`Export" angebracht, das heißt, dass die Zulassung bis zum Verlassen von Frankreich gültig ist. Außerdem bestand keine gültige Haftpflichtversicherung.
Folglich wurde der PKW abgestellt und die Kennzeichen abgenommen. Weiters wurde eine Sicherheitsleistung eingehoben.
Der 51-Jährige wurde nach Deutschland zurückgewiesen und zur Beschaffung eines Überstellungskennzeichens aufgefordert. Anzeigen folgen.
Quelle: LPD Oberösterreich