vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 29, 2023
Ein 16-jähriges Mädchen aus dem Bezirk Rohrbach war am 29. Jänner 2023 zu einer Vernehmung wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz bei der Polizei in Rohrbach geladen. Sie erklärte sich während der Einvernahme bereit, ihren Harn für einen Drogentest abzugeben. Als der Beamte den Becher mit dem vermeintlichen Harn übernahm, fühlte sich der Becher kalt an. Als die 16-Jährige konfrontiert wurde, dass der Verdacht einer Beweismittelfälschung besteht, weil offenbar Fremdharn verwendet wurde, gab sie nach einigem Zögern zu, den Harn einer Freundin mitgebracht zu haben. Sie übergab den Beamten ein verschraubbares Behältnis, dass sie im Hosenbein mitgeführt hatte. Weiters gab sie zu, dass auch ihre Freundin, eine 17-Jährige aus dem Bezirk Perg, die kurz zuvor ebenfalls zur Vernehmung wegen des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetzes geladen war, einen Fremdharn mithatte. Die 17-Jährige wurde daraufhin nochmals einvernommen und sie gab zu, ebenfalls Fremdharn verwendet zu haben. Die Freundinnen werden wegen der Fälschung eines Beweismittels zur Anzeige gebracht.
Quelle: LPD Oberösterreich