vonRedaktion International
MÄRZ 22, 2023
„Die Aufgabe der Stadt Wien ist es zu unterstützen, die Aufgabe des Bundes wäre es Gesetze und Regelungen zum Wohle aller Österreicher und Österreicherinnen zu beschließen und keine reine Klientelpolitik für die besitzende Klasse zu betreiben. Wenn die Bundesregierung diese Kompetenz nicht wahrnehmen kann, soll sie die Verantwortung in Mietrechtsangelegenheiten abgeben!.“ so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustädträtin Kathrin Gaál.
Bundeskompetenz bei Mietrechtsgesetz versagt
Es liegt eindeutig in der Verantwortung des Bundes das entsprechende Gesetz zu inflationsbedingten Mietzinsanpassungen zu ändern. Dies betrifft nicht nur die Richtwertmieten, sondern auch den Kategoriemietzins, bei dem bis Sommer der nächste Teuerungsschub bei den Mieten in Österreich erwartet wird. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird es noch deutlicher spürbar sein, dass die Untätigkeit der türkis-grünen Bundesregierung zu einer massiven Teuerung für alle Mieterinnen und Mieter in ganz Österreich führt.
Leider lässt die Bundesregierung in der Wohnpolitik komplett aus und schiebt die im Regierungsübereinkommen angekündigte Reform des Mietrechts – genau wie beim Thema der Leerstandsmobilisierung – auf die lange Bank. Dabei wäre es heute wichtiger denn je. Die Mieterinnen und Mieter in ganz Österreich brauchen eine allgemein gültige Lösung, damit die ständigen inflationsbedingten Mietpreiserhöhungen den Menschen in Österreich nicht weiter über den Kopf wachsen. Ein erster unmittelbar notwendiger Schritt ist die Deckelung der Valorisierungen zu einem maximal zulässigen Prozentsatz. Die Valorisierung der Mieten ist eindeutig eine Sache des Bundes. Länder wie Spanien und Portugal haben beweisen, dass es möglich ist.
Der zweite große Schritt ist die Einführung eines allgemein gültigen Mietrechts. Dabei muss das Hauptaugenmerk, neben der angesprochenen Deckelung der Valorisierung, vor allem auf der Einführung eines einheitlichen Generalmietrechts für alle Wohnbereiche – unabhängig vom Jahr der Errichtung des Gebäudes - liegen. Es braucht ein faires System der Mietpreisgestaltung mit klaren Obergrenzen und Sicherheit für Mieter und Vermieter. Darüber hinaus ist das System der Lagezuschläge aus dem Verhältnis geraten und gehört dringend novelliert. Und nicht zuletzt die Befristungsmöglichkeiten der Mietverträge müssen neu geregelt werden.
In Wien wird niemand zurückgelassen!
Die Stadt Wien bleibt in der aktuellen Situation nicht untätig und bemüht sich die Versäumnisse der bundesweiten Wohnpolitik umfassend abzufedern. Denn in Wien wird niemand zurückgelassen. Ein dichtes Netz an Unterstützungsmaßnahmen (bspw. Wohnbeihilfe, Mietbeihilfe, Mieterhilfe, Wohnungssicherungsstelle) – nicht zuletzt der Energiebonus 23 - hilft allen Wienerinnen und Wienern, die Unterstützung zur Sicherung ihrer Wohnsituation brauchen.
Mit dem Wohnbonus und zusätzlichen Unterstützungen für die Bewohnerinnen und Bewohner im Gemeindebau wird die Stadt in ihrem unmittelbaren Wirkungsbereich tätig und hilft allein in Wien in einem Finanzvolumen von bis zu 200 Millionen Euro: schnell, unbürokratisch und treffsicher.
1. Der Wiener Wohnbonus richtet sich an bis zu 650.000 Wiener Haushalte, die den Wohnbonus in Höhe von 200 € beantragen können. Ausschlaggebend ist dabei das Jahreseinkommen 2022, das für einen Ein-Personen-Haushalte 40.000 Euro brutto bzw. für einen Mehr-Personen-Haushalte 100.000 Euro brutto nicht übersteigen darf. Die Auszahlung ist für Juni/Juli 2023 vorgesehen, die vorgesehene Fördersumme umfasst bis zu 130 Millionen Euro.
2. Bereits im Sommer 2023 erhalten alle 220.000 Mieter:innen einer Gemeindewohnung eine Sonder-Gutschrift in der Höhe einer halben Netto-Monatsmiete (Hauptmietzins ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer), im Durchschnitt etwa 120 Euro.
3. Stufenbonus: Mit Ende des Kalenderjahres 2023 bekommen jene Gemeindebau-Mieter:innen, deren Mietzins in den Jahren 2022/ 23 angehoben wurde, eine zusätzliche Gutschrift im Verhältnis zu ihrer Mietzinssteigerung. Damit helfen wir jenen, die besonders stark von den Mieterhöhungen betroffen sind.
4. Massive Erleichterungen bei der Ratenvereinbarung unterstützen jene Mieter:innen, die in Zahlungsrückstand geraten und von Wohnungsverlust bedroht sind.
5. Wiener Wohnen stellt der MA 40 zusätzliche Budgetmittel für Mieter:innen mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Quelle: Stadt Wien