Innsbruck: Gastgartenverträge werden verlängert

vonRedaktion International
DEZEMBER 17, 2021

Foto: Stadt Innsbruck

Vereinfachtes Prüfverfahren von Gastgärten wird beibehalten

Gleich mehrere Beschlüsse zu Gastgärten standen auf der Tagesordnung der jüngsten Stadtsenatssitzung. So sprach sich der Stadtsenat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 einhellig für die Verlängerung jener Mietverträge von GastgartenbetreiberInnen aus, welche mit spätestens 30. November 2021 ausgelaufen sind und um Fortführung angesucht haben. Die Verlängerung der rund 250 Basis-Mietverträge erfolgt längstens für drei Saisonen.

„Gastronominnen und Gastronomen mit derzeit aufrechtem Basis-Mietvertrag dürfen ihre Gastgärten auch in den Monaten Dezember 2021 und Jänner 2022 betreiben“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. „Dabei handelt es sich allerdings nur um eine temporär befristete Aktion, um die Betreiberinnen und Betreiber von Gastgärten weiterhin pandemiebedingt zu unterstützen.“

Zentrale Annahmestelle für Genehmigung

Weiters wird es künftig auf Wunsch der Gastronomietreibenden eine zentrale Annahmestelle für die Genehmigung eines Gastgartens geben. Diese Servicestelle wird in der Bauansuchen-Annahmestelle des Amtes für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht integriert.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Beibehaltung des vereinfachten Prüfverfahrens von Gastgärten. So ist vor der Vergabe von Gastgärten hinsichtlich der Gestaltung das Einvernehmen mit dem städtischen Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration im Sinne des Ortsbildschutzes herzustellen.

Der Stadtsenat hat den Antrag aufgrund der Dringlichkeit (Inkrafttreten der neuen Regelungen mit 1.1.2022) gleichzeitig auch für den Gemeinderat beschlossen. MD

Quelle: Stadt Innsbruck

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