vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 22, 2022
Innsbrucker Stadtmagistrat bleibt bis 12.00 Uhr geöffnet
Auch am Faschingsdienstag sind die MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats Innsbruck bemüht, den BürgerInnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Ämter sind daher am 1. März von 8.00 bis 12.00 Uhr für die Anliegen der Innsbrucker Bevölkerung geöffnet. Am Nachmittag bleiben die Büros des Rathauses jedoch geschlossen. Dienststellen mit Schicht- oder Journaldienste bleiben auch am Faschingsdienstag im Einsatz für die InnsbruckerInnen. Dazu zählen unter anderem die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), der Berufsfeuerwehr und des Straßenbetriebes. Die Stadtbibliothek Innsbruck bleibt am Faschingsdienstag geschlossen.
Termine im Magistrat
Nach wie vor gelten im Rathaus verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus. Vor einem notwendigen Behördengang sollten sich BürgerInnen daher in der jeweiligen Dienststelle informieren und einen Termin vereinbaren. Dies trägt zu einem raschen Ablauf bei den Zugängen, einer Entzerrung in den Wartebereichen sowie der Entlastung des Bürgerservice bei. Sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen sind im Internet unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich. Wer sich den Gang ist Rathaus sparen möchte, kann Amtswege mit der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift erledigen. Nähere Informationen dazu stehen auf www.handy-signatur.at.
Städtische Kinderbetreuung
Die städtischen Kindergärten und SchülerInnenhorte bleiben am Faschingsdienstag für Berufstätige offen, um entsprechende Anmeldung im jeweiligen Betrieb wird gebeten. Die Tagesheime bleiben wie üblich nachmittags geöffnet. AD
Quelle: Stadt Innsbruck