vonRedaktion Salzburg
AUGUST 18, 2022
Finanzstadtrat Hanke: Sicherung der Wiener Daseinsvorsorge für alle oberste Priorität
Mit Stand Juni 2022 ist der VerbraucherInnenpreisindex (VPI) für Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung um 5,9% angestiegen. Für die Parkometergebühr (zuletzt im Jahr 2020 angepasst) beträgt der Wert 12,2%. Das bedeutet mit 1. Jänner 2023 eine Anpassung der Abgaben für Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Parkometergebühr sowie für ausgewählte Gebrauchsabgaben für die Benützung von öffentlichem Gemeindegrund. Diese Abgaben werden in die Modernisierung und Erhöhung der Servicequalität der Wiener Daseinsvorsorge und Infrastruktur investiert. Die Valorisierung der Abgaben sichert weiterhin leistbare Tarife für die Wienerinnen und Wiener.
Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke: “Die Valorisierung der Gebühren sichert das hohe Qualitätsniveau der Daseinsvorsorge, das die Wienerinnen und Wiener seit Jahrzehnten gewohnt sind. Sie können sich darauf verlassen, dass die zusätzlichen Gebühren in einem klaren Preis-Leistungsverhältnis stehen und gut investiertes Geld sind. Wir bleiben weiterhin die sauberste Großstadt Europas, mit dem bestem Hochquellwasser und modernster Abwasserentsorgung.”
Die aktuelle Gebührenvalorisierung bedeutet ab 1. Jänner 2023 für einen Mehrpersonen-Musterhaushalt für Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung eine monatliche Gebührenanpassung von zirka € 2,90. Für einen Single-Musterhaushalt beträgt die monatliche Gebührenanpassung etwa € 1,30.
Mit der Anpassung der Parkometergebühr ab 1. Jänner 2023 kostet ein Parkschein für eine halbe Stunde € 1,25. Der Parkschein für eine Stunde € 2,50. Die Einnahmen der Parkometergebühr sind zweckgebunden und fließen in den öffentlichen Verkehr, die Verkehrssicherheit und in den Radverkehr.
Auch wenn die Gebühren je nach Art und Leistung nach Verbraucher*innenpreisindex angepasst werden, braucht es weiterhin eine starke Finanzierung über das städtische Budget um die Kosten der hochwertigen Daseinsvorsorge zu decken. So betrug der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Wiener Gebühren 2021 lediglich 41,18%, der Rest wurde mit rund 750 Mio. Euro aus dem städtischen Budget gedeckt, um die Leistbarkeit für die Wienerinnen und Wiener zu gewährleisten.
Im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten braucht die Hauptstadt Wien wesentlich größere Infrastrukturen. Diese gilt es auch zu erhalten und modernisieren sowie weiter auszubauen. Trotz der aktuellen Valorisierung liegt Wien im Bundesländervergleich im unteren Drittel bei den Müllgebühren und Abwassergebühren. Bei den Wassergebühren ist Wien das viertgünstigste Bundesland in Österreich. Auch international bleibt Wien in Punkto Daseinsvorsorge weiterhin im Spitzenfeld bei vergleichbar leistbaren Gebühren.
Einnahmen durch die Gebühren fließen direkt in die Erhaltung der Wiener Lebensqualität
Die Einnahmen durch die Gebühren für Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung fließen direkt in den Erhalt und den weiteren Ausbau dieser wichtigen Leistungen und kommen so den Wienerinnen und Wienern zugute. Dabei werden Faktoren wie Bevölkerungswachstum der Stadt Wien, der Klimawandel sowie Strukturveränderungen stets berücksichtigt.
So werden rund 3.000 km Wasserrohrnetze instand gehalten, die täglich 490 Mio. Liter Wasser in die Wohnungen der Wiener*innen bringen. Fast 100 Prozent der Wiener Haushalte sind am kommunalen Kanalnetz angeschlossen. Die gesammelten Abwässer werden in der Hauptkläranlage Wien – der modernsten Kläranlage Europas – gereinigt. Für die Abfallentsorgung sorgen täglich 3.000 Mitarbeiter*innen, die 1,2 Mrd. kg Müll verwerten und 2.800 km Straßen reinigen. Drei Müllverbrennungsanlagen, ein Kompostwerk und eine Deponie ermöglichen die umfassende Abfallentsorgung vor Ort.
Die Valorisierung in Wien richtet sich nach dem Verbraucher*innenpreisindex (VPI), dem Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich. Die Abgaben bzw. Gebühren für die öffentlichen Dienstleistungen der Stadt Wien steigen dabei nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der jeweils gesetzlich definierte Schwellenwert – im Falle der Daseinsvorsorge sind das 3% - übertroffen wird. Die Valorisierung sorgt dafür, dass Gebühren nachvollziehbar und kalkulierbar sind. Private Haushalte werden durch diese regelmäßigen Anpassungen vor möglicherweise massiven Belastungen in unregelmäßigen Abständen geschützt.
Quelle: Stadt Wien