Innsbruck: Gehaltsvalorisierung im Magistrat

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 07, 2022

Foto: Stadt Innsbruck

Stadt übernimmt Landesregelung, Gehälter steigen um 7,32 Prozent

Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck haben sich auf eine Anpassung der Gehälter sowie der Entschädigungen und Pauschalen der städtischen MitarbeiterInnen in der Höhe von 7,32 Prozent, in jedem Fall mindestens 170 Euro (brutto), ab 1. Jänner 2023 geeinigt.

„Die Stadt übernimmt damit den Vorschlag des Landes, in Anbetracht der Teuerungen und herrschenden Inflation ein faires und notwendiges Ergebnis“, betont Bürgermeister Georg Willi.

Zusätzlich wird die Verwaltungsdienstzulage um 25 Euro (brutto) erhöht (nach der Valorisierung von 7,32 Prozent), bei KinderpädagogInnen und Kinderassistenzkräften wird dieser Sockelbetrag von 25 Euro im Gehaltsansatz, ebenfalls nach der Anpassung, aufgenommen.

Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften der öffentlichen Dienste brachte zuvor eine Anpassung der Löhne in der Höhe von 7,15 bzw. 7,15 Prozent bei Gehältern und 7,32 Prozent bei Zulagen und Vergütungen (mit Ausnahme des Kinderzuschusses, diese Ausnahme gilt auch für Stadt und Land).

Beschluss im Stadtsenat

Ein entsprechender Antrag wurde in der heutigen Sitzung vom 7. Dezember einstimmig beschlossen. Der Beschlussvorschlag wurde in Abstimmung bzw. mit Zustimmung der städtischen Personalvertretung, der Finanzdirektion und dem Personalamt erarbeitet. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten und für das Einvernehmen auf allen Ebenen und das erfreuliche Ergebnis. Wir haben in Innsbruck die gute Tradition, den Gehaltsabschluss, den das Land für seine Bediensteten ausgearbeitet hat, auch in der Stadt zu übernehmen“, so Bürgermeister Georg Willi.

Quelle: Stadt Innsbruck

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