vonRedaktion Salzburg
AUGUST 05, 2023
Neben der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft für FreizeitpädagogInnen, Schulassistenzkräfte und administrative Assistenzkräfte hat sich das Land Tirol gemeinsam mit der Arbeiterkammer Tirol und der Gewerkschaft in den vergangenen Tagen um ein soziales Auffangnetz für die MitarbeiterInnen der insolventen GemNova bemüht. Bei einem Termin zwischen VertreterInnen des Landes, der Arbeiterkammer und dem Insolvenz-Entgelt-Fonds konnte ein wesentlicher Verhandlungserfolg erzielt werden: Noch im August werden die MitarbeiterInnen der GemNova Bildungspool Tirol gem. GmbH ihre ausstehenden Gehälter erhalten. Grundvoraussetzung ist dafür das Einlangen der Anträge beim Insolvenz-Entgelt-Fonds.
„Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GemNova Bildungspool sind aufgrund der Insolvenz massiv verunsichert. Das Land hat sich deshalb eingebracht und mit der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft eine berufliche Perspektive für alle FreizeitpädagogInnen, Schulassistenzkräfte und administrative Assistenzkräfte geschaffen. Über 550 Personen haben sich bislang beim Land Tirol gemeldet. Mit dem heutigen Verhandlungserfolg von Land und AK Tirol können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufatmen. Ursprünglich hätten sie ihr Geld erst Ende September bekommen, nun ist es doch noch im August so weit“, bedankt sich LH Anton Mattle bei der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft für die Unterstützung.
„Die perfekte Zusammenarbeit von AK Tirol und Land Tirol ermöglicht, dass nun auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GemNova Bildungspool Tirol gem. GmbH noch im August ihre ausstehenden Gehälter erhalten. Jene Betroffenen, die ihre Unterlagen noch nicht bei der AK hinterlegt haben, sollen dies so schnell wie möglich nachholen, damit auch sie rasch zu ihrem Geld kommen“, ergänzt AK-Präsident Erwin Zangerl und verweist auf die Unterstützungs- sowie Beratungsangebote der Arbeiterkammer Tirol.
Die Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH ist die zuständige staatliche Einrichtung zur Sicherung der Existenz von ArbeitnehmerInnen bei Insolvenz des Arbeitgebers. Die IEF-Service GmbH berät, bearbeitet die Anträge auf Insolvenz-Entgelt und erkennt die gerechtfertigten Ansprüche zu. Anspruch auf ein Insolvenz-Entgelt gebührt ArbeiternehmerInnen bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Quelle: Land Tirol