vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 27, 2024
Bauprojekte in heimischen Orten werden gefördert / Einreichfrist endet am 30. April
(LK) Seit 1. Jänner 2024 können die Gemeinden im Land Salzburg wieder neue Projekte beim Gemeindeausgleichsfonds, kurz GAF, einreichen. Die Antragsfrist läuft noch rund einen Monat und endet am 30. April. Mit der Förderung des Landes werden wichtige Bauprojekte in den Kommunen mitfinanziert.
Kindergärten, Feuerwehrhäuser, Schulen oder auch Seniorenheime werden mit Geldern des Gemeindeausgleichsfonds mitfinanziert. „Zentrale Infrastruktureinrichtungen sind oftmals das ,Herz‘ der Kommunen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll. 2023 förderte das Land die unterschiedlichen GAF-Projekte mit rund 100 Millionen Euro.
Schnöll: „Vielfältige Fördermöglichkeiten.“
Straßen, betreute Jugendeinrichtungen oder Einrichtungen für Musikkapellen – viele unterschiedliche Projekte werden durch den Gemeindeausgleichsfonds unterstützt. „Wir fördern hier regional und vor allem gezielt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt. Für die Kommunen ist der GAF ein wichtiges Instrument, da oftmals durch diesen Zuschuss ein Projekt erst ermöglicht wird“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll.
Klare Richtlinien
Das Land legt die Richtlinien zur Abwicklung der GAF-Förderungen fest. Die Höhe der Unterstützung für die einzelne Kommune setzt sich dabei aus unterschiedlichen Faktoren zusammen, beispielsweise die Finanzkraft des Ortes. Die Mittel für den GAF stammen aus den Ertragsanteilen des Bundes für die Kommunen. Das Land unterstützt die Salzburger Gemeinden 2024 zusätzlich mit rund 13,7 Millionen Euro mit einem einmaligen Teuerungszuschuss sowie mit der Erhöhung der Finanzkraftstärkung in der Höhe von rund 1,3 Millionen Euro.
Quelle: Land Salzburg