vonRedaktion International
OKTOBER 26, 2021
Stadt bereinigt 77.000 Wohnadressen, um im Notfall Zeit zu sparen
131.591 Personen mit Hauptwohnsitz und weitere 26.519 mit Nebenwohnsitz waren mit Stand 1. Oktober in Innsbruck gemeldet. Ein hoher Anteil der Gemeldeten kann jedoch nur einer Adresse, nicht aber einer genauen Wohneinheit ? etwa über eine Top-Nummer oder Stockwerksbezeichnung ?zugeordnet werden.
Daher arbeitet das Referat für Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) im Stadtmagistrat an einer Bereinigung der Angaben. Der Fokus der Arbeit des GWR liegt darauf, durch die genauen Angaben Möglichkeiten zur Leerstandserhebung zu schaffen. Genau zu wissen, wer wo wohnt, ist jedoch aus mehreren Gründen wichtig, wie Bürgermeister Georg Willi erklärt: „Es geht zum Beispiel um eine Vereinfachung und korrekte Abwicklung von behördlichen Ansuchen wie der Mietzinsbeihilfe. Genaue Angaben spielen aber auch bei einem Notfalleinsatz eine entscheidende Rolle. Rettung, Feuerwehr und Polizei stehen häufig vor dem Problem, dass sie nicht sofort wissen, wohin. Wenn etwa bei Türklingeln kein Name steht, oder in einer großen Wohnanlage mit vielen Tops unklar ist, in welchem Stock sich die Einheit befindet – bei einem Einsatz zählt jede Sekunde.“
Aktueller Stand
Das im April 2019 eingerichtete GWR konnte bislang 23.647 von insgesamt 77.523 gemeldeten Wohnungen korrekt zuordnen bzw. bereinigen – ein Anteil von rund 30,5 Prozent. Um diesen Anteil zu erhöhen und für mehr Klarheit zu sorgen, hat die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Stadt-Polizeikommando, dem Bezirksfeuerwehrverband und dem Rotem Kreuz ein Merkblatt erstellt, das bei Anmeldungen mitgegeben bzw. bei städtischen Dienststellen wie Meldeamt und Wohnungsservice zur Mitnahme aufgelegt wird.
"Ich bedanke mich bei den beteiligten Organisationen und den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit", zeigt sich der Bürgermeister optimistisch, dass damit Verbesserungen erzielt werden können. Auch für die Zustellung von Brief- und Paketzustellungen sind korrekte und nachvollziehbare Angaben der Zustelladresse notwendig.
Darauf sollte geachtet werden
BürgerInnen sind aufgefordert, in ihrem eigenen Umfeld vor allem auf folgende Dinge Acht zu geben:
Wahrnehmungen, die zur Bereinigung des Wohn- und Melderegisters beitragen, können außerdem an das GWR gemeldet werden.
Quelle: Stadt Innsbruck