Steiermark: Geschoßbauförderung NEU startet

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 11, 2024

Foto: Land Steiermark/Peter Drechsler

Landesregierung beschließt Förderdetails für 2.800 neue und leistbare Geschoßbauwohnungen in der Steiermark.

Graz (11. Jänner 2024).- Der Geschoßbau bildet einen wesentlichen Bestandteil der Wohnbauförderung in der Steiermark. Um den mehrgeschossigen Wohnbau nachhaltig zukunftsfit zu machen, wird die Geschoßbauförderung grundlegend reformiert und auf eine Kombination aus niedrigverzinsten Landesdarlehen und erhöhten Förderbeiträgen umgestellt. Damit wird die Finanzierung von neuen Wohnungen günstiger und die Mieten bleiben leistbar.

Nach der Novelle des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, welche Ende November 2023 einstimmig vom Landtag beschlossen wurde, hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung mit einer Änderung der entsprechenden Durchführungsverordnung die Förderdetails für das Wohnbauprogramm 2024/25 festgelegt.

Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer: „Mit der Geschoßbauförderung NEU schlagen wir sprichwörtlich zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits entsteht mit der Geschoßbauförderung leistbarer, hochwertiger und nachhaltiger Wohnraum für die Steirerinnen und Steirer und andererseits setzen wir einen wichtigen Impuls für die Bauwirtschaft. Wir erwarten durch die neue Förderung wieder mehr Projekteinreichungen und damit mehr Bautätigkeit, welche letztlich auch steirische Arbeitsplätze sichert. Außerdem freue ich mich besonders, dass leistbare Eigentumswohnungen, speziell auch für junge Familien, entstehen sollen."

Klubobmann Hannes Schwarz: „Mit jedem Quadratmeter, der im Rahmen der ‚Geschoßbauförderung NEU' gebaut wird, investieren wir in eine Zukunft, in der Wohnraum nicht nur ein Dach über dem Kopf bedeutet, sondern eine sichere, nachhaltige und erschwingliche Basis für das Leben der Steirerinnen und Steirer".

2.800 neue und leistbare Wohnungen in den kommenden zwei JahrenMit dem zweijährigen Wohnbauprogramm 2024/25 entstehen 2.800 neue und leistbare Geschoßbauwohnungen in der ganzen Steiermark, welche zudem hohen ökologischen Standards entsprechen. Im Rahmen der „Geschoßbauförderung Neu" investiert das Land Steiermark jährlich mehr als 100 Millionen Euro in den Geschoßbau, um leistbares Wohnen auch weiterhin zu ermöglichen.

Fokus auf Sozialmietwohnungen und EigentumswohnungenMit dem neuen Wohnbauprogramm wird vor allem die Errichtung von Sozialmiet- und Eigentumswohnungen forciert. Rund 500 Wohnungen pro Jahr, also mehr als ein Drittel aller geplanten Wohneinheiten, sollen auf diese Kategorien entfallen und mit 0,5 Prozent verzinsten Landesdarlehen gefördert werden. Die Darlehenslaufzeit beträgt für Sozialmietwohnungen 35 Jahre und für Eigentumswohnungen 30 Jahre.

Damit soll einerseits der Erwerb von Eigentumswohnungen, gerade für junge Familien, erleichtert werden. Die günstigen Landesdarlehen leisten einen Beitrag, um Eigentum auch für jene Menschen zu ermöglichen, die derzeit aufgrund der strengen Regeln der KIM-Verordnung nur schwer einen Bankkredit bekommen würden.

Gleichzeitig werden besonders günstige Sozialmietwohnungen für Menschen mit niedrigeren Einkommen bereitgestellt. Für diese Sozialmietwohnungen gilt eine Mietzinsobergrenze von maximal 60 Prozent des steirischen Richtwertes (also derzeit max. 5,52 Euro pro Quadratmeter). Mieterinnen und Mieter solcher Wohnungen dürfen außerdem mit Grund- und Aufschließungskosten nicht belastet werden.

Zudem werden rund 900 Wohnungen pro Jahr mit erhöhten Förderbeiträgen gefördert und damit auch in Zeiten höherer Finanzierungskosten leistbare Mieten in Höhe von max. 2/3 des steirischen Richtwerts ermöglicht.

„Wohn-Bonus" auch für umfassend sanierte WohnungenNach dem bereits umgesetzten „Wohn-Bonus" für Geschossbauwohnungen ab dem Wohnbauprogramm 2015 wird im Zuge dieser Reform auch der fiktive Zinssatz im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um 2 Prozent erhöht. Dies führt einerseits zu Mietreduktionen bei umfassend sanierten Wohnungen, die vor dem 1. Jänner 2023 förderzugesichert wurden (seit dem 1. Jänner 2023 gilt ohnehin die im Rahmen der „Sanierungsförderung Neu" umgesetzte Mietzinsdeckelung von max. 2/3 des steirischen Richtwerts), und andererseits im Sinne des Klimaschutzes und ressourcenschonenden Bauens zu einer weiteren Attraktivierung von Sanierungen.

Quelle: Land Steiermark

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