Salzburg: Gesundheitsbehördliche Einreisekontrolle

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 19, 2020

Foto: Polizeirevier / Regionews / Symbolbild

Seitens der Landespolizeidirektion Salzburg ergeht die Information, dass, beginnend mit Samstag, dem 19. Dezember 2020, an allen Grenzübergänge nach Deutschland - im Auftrag der Gesundheitsbehörden - Einreisekontrollen vollzogen werden.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden bei der Vollziehung der Einreiseverordnung funktional als Organe der Gesundheitsbehörde tätig. Diese Tätigkeiten sind daher den Gesundheitsbehörden zuzurechnen. Bei diesen Kontrollen werden die aktuellen COVID19-Verordnungen konsequent und engmaschig überwacht, weshalb für die betreffenden Personen das Mitführen der entsprechenden Formulare unbedingt notwendig ist.


Es ist, je nach Verkehrsaufkommen, mit Staus zu rechnen. Welche Grenzübergänge zu welchen Zeiten kontrolliert werden, wird jedoch im Sinne des übergeordneten Ziels, der Eindämmung der Pandemie, nicht näher bekannt gegeben.

Daher gilt generell der dringende Appell, nicht unbedingt notwendige Fahrten in das Ausland zu unterlassen.

Die Detailregelungen zu den Ausnahmen sowie nähere Informationen zur Covid-19-Einreiseverordnung sind auf den Internetseiten des Landes Salzburg unter https://www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus/grenzverkehr und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter https://bit.ly/3mraUwX nachzulesen. Zudem werden die reisenden Personen darauf hingewiesen, dass die für die Einreise notwendigen Formulare (siehe https://www.bmeia.gv.at/) bereits ausgefüllt mitzuführen sind.

Bei einer gesundheitsbehördlichen Kontrolle an einem Grenzübergang oder an anderen Orten im Bundesgebiet hat die betreffende Person plausibel und konkret darzulegen - glaubhaft zu machen -, dass ein Grund nach den Ausnahmen der Verordnungen vorliegt. Um diese Situationen gut zu bewältigen, ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Es ist durchaus sinnvoll, eine Bestätigung des Arbeitgebers oder sonstige Dokumente, die den Grund der Ausnahme untermauern, bei sich zu haben. Das erleichtert und beschleunigt die Kontrollen für alle Beteiligten.

Für Auskünfte und weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter buergerservice@sozialministerium.at oder Tel: 0800 201 611 sowie an die für Salzburg örtlich zuständige Gesundheitsbehörde, das Land Salzburg (Landessanitätsdirektion Salzburg), unter sandion@salzburg.gv.at oder Tel: 0662 8042-2337.

Quelle: LPD Salzburg

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