vonRedaktion International
OKTOBER 17, 2024
Bejagung von 1. Oktober bis zum 15. März möglich / Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase der Tiere bleibt geschützt
(LK) Die angekündigte Änderung der Schonzeit-Verordnung für den Goldschakal tritt ab Mitternacht in Kraft. Die Bejagung wird in Zukunft vom 1. Oktober bis zum 15. März möglich sein. Diese Regelung berücksichtigt die Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase der Tiere und stellt sicher, dass der Erhaltungszustand dieser Wildart nicht gefährdet wird.
„Mit dieser Maßnahme wollen wir sowohl dem Schutz des Lebensraumes von heimischen Wildtieren als auch landwirtschaftlichen Interessen Rechnung tragen“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. Die Begutachtungsfrist für diese Verordnung endete am 3. Oktober 2024. Am 17.Oktober tritt die Verordnung in Kraft.
Quelle: Land Salzburg