vonRedaktion International
MÄRZ 11, 2022
200 neue Wohnungen, neue Richtlinien, keine Mieterhöhungen
In einem Pressegespräch stellten Bürgermeisterin Elke Kahr in ihrer Funktion als Wohnungsstadträtin, Mag. Gerhard Uhlmann (Geschäftsführer Wohnen Graz) und Eveline Würger (Referentin für Wohnungsangelegenheiten) heute wichtige Neuerungen und Verbesserungen im Bereich der Gemeindewohnungen vor. Künftig wird es viel einfacher sein, zu einer Gemeindewohnung zu kommen. Und die Mieten bleiben in den städtischen Wohnungen eingefroren.
Neue Richtlinien für Wohnungsvergabe
Die Stadt Graz verfügt über 4350 Gemeindewohnungen und mehr als 7000 so genannte Übertragungswohnungen, für die ein Einweisungsrecht besteht. Durch die in der vergangenen Periode unter dem Vorgänger von Elke Kahr eingeführten Regelung, dass lediglich Personen, die bereits seit mindestens fünf Jahren in Graz leben, um eine Wohnung ansuchen können, war der Zugang äußerst restriktiv. Künftig reicht ein Jahr Hauptwohnsitz bzw. auch ein einjähriges Beschäftigungsverhältnis in Graz, um eine Gemeindewohnung beantragen zu können.
Verbesserungen gibt es auch für junge Paare und Studierende. „Graz verfügt mit den neuen Richtlinien über eine der modernsten Regelungen aller größeren Städte in Österreich. Wir bauen auch das Angebot aus, in diesem Jahr kommen 200 neue Wohnungen hinzu", so Bürgermeisterin Elke Kahr.
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Keine Mieterhöhung in städtischen Wohnungen
In den Gemeindewohnungen, die sich im Besitz der Stadt befinden, wird die im April anstehende Indexerhöhung um 6 Prozent ausgesetzt. Das ist in den Übertragungswohnungen zwar nicht möglich, allerdings gilt auch dort die Mietzinszuzahlung. Dadurch wird gewährleistet, dass niemand mehr als ein Drittel des Einkommens für Wohnkosten ausgegeben werden muss.
Dadurch sollen die Mieterinnen und Mieter entlastet werden, die durch steigende Energiepreise großem finanziellen Druck ausgesetzt sind. „Es gibt sehr viele Wohnungen in Graz, aber zu wenig leistbaren Wohnraum", betonte auch Wohnen-Graz-Geschäftsführer Mag. Gerhard Uhlmann.
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Ausweitung des städtischen Kautionsfonds
Bei allen, die am privaten Wohnungsmarkt fündig geworden sind, sich aber die Einstiegskosten nicht leisten können, greift der Kautionsfonds. Dieser beträgt maximal 1000 Euro und wurde 2010 von Elke Kahr eingeführt, wodurch Graz zur Vorreiterin wurde. Bezogen kann diese Unterstützung von Österreicher:innen, EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen werden, künftig aber auch von Inhaberinnen und Inhabern eines Konventionspasses und subsidiär Schutzberechtigten.
Mittlerweile hat auch das Land Steiermark einen ähnlichen Fonds eingeführt, bei dem der Betrag allerdings in kleinen Raten rückzahlbar ist. Bei der Stadt Graz geht das Geld direkt an den Vermieter und wird vom Mieter nach neuerlichem Wohnungswechsel an die Stadt zurückgezahlt.
Eveline Würger, Referentin für Wohnungsangelegenheiten im Büro der Bürgermeisterin, bestätigte die Bedeutung des Kautionsfonds. Damit werden zahlreiche Familien entlastet, die sonst keine Möglichkeit hätten, zu einer Wohnung zu kommen bzw. eine neue zu beziehen. Im Büro der Bürgermeisterin werden Woche für Woche etwa 50 bis 60 Wohnungen am privaten Wohnungsmarkt vermittelt.
Quelle: Stadt Graz