Salzburg: Grundverkehrsgesetz tritt am 1. März in Kraft

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 01, 2023

Foto: Land Salzburg/Franz Neumayr

Paket für Entwicklung des Landes und gegen Spekulation komplett / Drei Fragen an den neuen Grundverkehrsbeauftragten

(LK) Das neue Grundverkehrsgesetz, das mit 1. März 2023 in Kraft tritt, ist der finale Baustein des Salzburger Gesetzespakets für eine nachhaltige Entwicklung des Landes. Gemeinsam mit dem Landesentwicklungsprogramm, Raumordnung und Baurecht gibt es jetzt präzise aufeinander abgestimmte Werkzeuge des Landes zur Sicherung landwirtschaftlicher Flächen, gegen Bodenfraß und Zweitwohnsitze, für leistbares Wohnen und für den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien.

LR Josef Schwaiger mit dem neuen Grundverkehrsbeauftragten Christoph Bachmaier. Ab 1. März leitet Bachmaier die neue weisungsfreie, landesweite Grundverkehrskommission.

Österreichweit ist Salzburg bei der Neuregelung des Grundverkehrs Vorreiter. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnt auch die Arbeit des neuen Grundverkehrsbeauftragten des Landes, Christoph Bachmaier, einem erfahrenen Mitarbeiter im Landesdienst.

Wichtigste Eckpunkte im neuen Gesetz

Schwaiger: „Werkzeug gegen Spekulation.“

Mit dem neuen Grundverkehrsgesetz geht das Land nun effektiv gegen Spekulation mit Grund und Boden vor. Es gibt ab 1. März statt bisher fünf Bezirkskommissionen eine weisungsfreie landesweite Grundverkehrskommission. „Das vereinfacht den Vollzug von Rechtsgeschäften. Insgesamt verfolgen wir mit dem Gesetzespaket zwei Ziele: Erstens werden Grünland für die Landwirtschaft sowie Immobilien und Bauland für die einheimische Bevölkerung gesichert. Und zweitens sind keine neuen Widmungen für Zweitwohnsitze mehr möglich. Damit stellen wir sicher, dass sich Salzburg auch in Zukunft weiterentwickelt und für die Jugend attraktiv bleibt“, so Landesrat Schwaiger.

Neues Referat

Mit der Neuregelung des Grundverkehrs wurde auch ein neues Referat im Land geschaffen. „Nicht nur das Gesetz ist neu, auch die Dienststelle wurde völlig neu aufgestellt und personell so ausgestattet, dass die Anforderungen rasch und nach gleichen Vorgaben für das ganze Land abgearbeitet werden“, so Schwaiger.

Neuer Grundverkehrsbeauftragter

Christoph Bachmaier, er war schon bisher in der Abteilung Lebensgrundlagen und Energie tätig, ist ab 1. März der neue Grundverkehrsbeauftragte des Landes. Das Landes-Medienzentrum hat ihm drei Fragen zu seiner neuen Aufgabe gestellt.

LMZ: Wo liegt für sie bei der Arbeit des Grundverkehrsbeauftragten der Fokus?

Christoph Bachmaier: Es geht darum, für einen einheitlichen Vollzug des Grundverkehrs im ganzen Bundesland Salzburg zu sorgen sowie transparente und nachvollziehbare Verfahren im Sinne des Gesetzes zu gewährleisten. Das neue Gesetz muss sich nun der Verwaltungspraxis stellen. Falls geringfügige Anpassungen im Sinne eines praxistauglichen Vollzugs notwendig sind, werden diese umgesetzt.

LMZ: Was liegt ihnen persönlich beim Thema Grundverkehr am Herzen?

Christoph Bachmaier: Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass die Salzburgerinnen und Salzburger wieder öfter dort wohnen können, wo sie aufgewachsen und verbunden sind. Die Neuregelung soll auch dazu beitragen spekulativen Leerstand zu vermindern. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden damit auch weiterhin für die Lebensmittelproduktion bewirtschaftet und erhalten bleiben.

LMZ: Was sind aus ihrer Sicht die größten Herausforderungen bei ihrer neuen Aufgabe?

Christoph Bachmaier: Die Vielfältigkeit des Aufgabenbereichs, die teils völlig unterschiedlichen Interessen und ein einheitlicher Vollzug im ganzen Bundesland. Aber auch die Vorarbeiten, die in sehr kurzer Zeit erledigt werden mussten. Es wurde eine gesamte Geschäftsstelle, das Referat Grundverkehr, neu aufgebaut. Zudem wurde die Grundverkehrs-Anwendung EDV-mäßig neu entwickelt. Sie dient der vollständig digitalen Abwicklung des Verfahrens – vom Antrag bis zur Zustellung der Entscheidung.

Quelle: Land Salzburg

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