vonRedaktion Salzburg
JULI 27, 2023
Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung definiert Aufgaben / Diese werden zu 100 Prozent erfüllt
(LK) Heute wurde der Bericht des Landesrechnungshofes zur Gebarung des Landes-Medienzentrums an den Salzburger Landtag übergeben. Der Bericht umfasst nach fast eineinhalb Jahren Prüfung rund 70 Seiten, die innerhalb von sechs Wochen erstellte Gegendarstellung 25 Seiten. Der Gebarung des Landes-Medienzentrums wurde ein gutes Zeugnis ausgestellt, das Arbeitspensum beziehungsweise die Leistungen des Landes-Medienzentrums werden als zu viel kritisiert. Dabei steht fest: Die Aufgaben werden in der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung verbindlich vorgegeben.
„Die Geschäfsteinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung gilt für das Landes-Medienzentrum. Das gesamte Team erfüllt die darin klar definierten Aufgaben zu 100 Prozent und wird das auch weiterhin verlässlich tun, denn die Bevölkerung wie auch die Medien verlassen sich auf uns – in Krisenzeiten und auch sonst“, betont Franz Wieser, Leiter des Landes-Medienzentrums.
Veraltete Ansichten
„Etwas speziell und verwunderlich sind die zahlreichen Hinweise des Landesrechnungshofes, das Landes-Medienzentrum solle sich auf Kernaufgaben beschränken, ein guter Teil des Berichtes dreht sich um dieses Thema“, so der Sprecher des Landes Salzburg Franz Wieser. „Der Rechnungshof scheint selber Kernaufgaben für das Landes-Medienzentrum definiert zu haben, die mit der verbindlichen Geschäftseinteilung nicht mehr viel zu tun haben“, so Wieser und fügt hinzu: „Man stützt sich hier auf Vorlagen aus den Jahren 1999 und 2006, das heißt diese sind also 24 beziehungsweise 17 Jahre alt. Diese reaktiven Ansätze sind sicher nicht unser Anspruch. Wir informieren die Bevölkerung und die Medien aktiv und zeitgemäß, das erwartet man auch von uns.“
Gutes Zeugnis für die Gebarung
Ein überschaubarer Teil des Berichtes des Landesrechnungshofes beschäftigt sich mit dessen Kernaufgabe, der Gebarung. „Dieser Bericht ist nach dieser ausführlichen Prüfung eine eindrucksvolle Bestätigung, dass es bei der Gebarung nichts zu bemängeln gibt. Während in anderen Bundesländern über Inseratenvergabe und andere Unstimmigkeiten berichtet wird, bleibt die Weste des Landes Salzburg weiß“, so der Leiter Franz Wieser.
Konstruktive Anregungen werden umgesetzt
Anregungen des Landesrechnungshofes, dass Marketingaktionen nicht nur wie bisher schon geschehen lückenlos dokumentiert, sondern auch im Programm „Elisa“ protokolliert werden sollen, werden umgesetzt. Zudem gibt es die Anregung den Erlass zu erweitern, die gerne aufgenommen wird. Auch dem Landtag wird in Zukunft einmal im Jahr ein Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation vorgelegt und das neue Personalmanagementsystem „SAP“ mehr genutzt werden. „Selbstverständlich wurden und werden gesetzliche Bestimmungen eingehalten“, versichert Wieser. Weder der Personalstand noch das Budget des Landes-Medienzentrums wurden in den vergangenen fast 15 Jahren erhöht.
Lexikon: Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung
Aufgaben des Landes-Medienzentrums laut Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung: Wahrnehmung der Aufgaben eines Medien-, Kommunikations- und Marketingzentrums des Landes: Koordination und Durchführung umfassender Öffentlichkeitsarbeit für das Land Salzburg, insbesondere auch im Krisen- und Katastrophenfall; Medienanfragen und Medienbetreuung; Medienbeobachtung; Internetauftritt des Landes Salzburg, Video- und Multimediaproduktionen; Social-Media-Auftritte des Landes Salzburg; Gestaltung, Produktion und Verlag von Publikationen; Domainmanagement; Nachrichten- und Fotodienst; Vertrieb des Landesgesetzblattes; Veröffentlichung von Ausschreibungen und amtlichen Verlautbarungen (Salzburger Landes-Zeitung); Konzeption und Durchführung der Marketing-, Grafik- und Werbeaktivitäten für das Land Salzburg; Mediabuchungen für alle Dienststellen des Landes; Festlegung und Umsetzung der CD-Linie für das Land Salzburg; Koordination von Auftritten des Landes bei Messen und Ausstellungen; Grafik: Gestaltung von Druckvorlagen, Internetpages und Publikationen, Meldungen nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz; interne Kommunikation.
Die Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) jederzeit verfügbar.
Quelle: Land Salzburg