Kärnten: HPV-Impfung: Kostenloses Nachholprogramm für 21- bis 30-Jährige startet mit 1. Juli

vonRedaktion Salzburg
JUNI 29, 2024

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LR.in Prettner: Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs an allen Gesundheitsämtern und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bis 31. Dezember 2025 kostenlos möglich

KLAGENFURT. Humane Papillomaviren (HPV) können verschiedene Krebsformen, insbesondere Gebärmutterhalskrebs aber auch Karzinome im Mund und im Rachen verursachen. Die Impfung schützt vor der Entstehung eines Großteils davon und auch vor Genitalwarzen. Sie wird bis zum 21. Geburtstag kostenfrei über das Kinderimpfprogramm des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherung angeboten – für Mädchen und Buben. Nun gibt es für alle noch nicht geimpften Erwachsenen zwischen 21 und 30 Jahren die Möglichkeit, die HPV-Impfung kostenlos nachzuholen. Darauf macht heute, Freitag, Gesundheitsreferentin LR.in Beate Prettner aufmerksam. Die Aktion ist auf den Zeitraum 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 beschränkt. Impfen lassen kann man sich an allen Gesundheitsämtern und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

„Nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen Sie sich impfen! Die Impfung reduziert das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, um bis zu 90 Prozent“, appelliert Prettner, die auch Ärztin ist. Laut ihr sind zwei Teilimpfungen im Mindestabstand von sechs bis zwölf Monaten notwendig. „HPV wird sowohl von Frauen als auch von Männern übertragen. Wenn also Mädchen und Buben geimpft werden, wird die Infektionskette effektiv durchbrochen“, so Prettner.

Humane Papillomaviren können Kondylome (Feigwarzen), Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsformen im Anal- und Genitalbereich sowie im Mund/Rachen Bereich verursachen. Gebärmutterhalskrebs stellt weltweit die zweithäufigste Krebsform und die dritthäufigste Krebstodesursache bei Frauen dar. Die für die Erkrankung relevanten Viren werden durch direkten Schleimhautkontakt übertragen, wie durch sexuelle Kontakte oder während der Geburt von der Mutter auf das Kind.


Quelle: Land Kärnten

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