Wien: Haben Sie Ihre Betriebskostenabrechnung schon erhalten? Die Mieter Hilfe prüft kostenlos

vonRedaktion International
JUNI 15, 2021

Wien

Bis spätestens 30.06. findet sich die Betriebskostenabrechnung im Postkasten oder am schwarzen Brett. Die MieterHilfe informiert und unterstützt kostenlos bei allen Fragen dazu.

Eines gleich vorweg: Die Stadt Wien hat heuer auf die vorgesehenen Gebührenerhöhungen für z.B. Wasser, Kanal und Müllabfuhr verzichtet. Grund dafür ist die Corona-Krise, die vielen MieterInnen auch finanziell zu schaffen macht. Die Stadt entschärft damit unmittelbar den finanziellen Druck auf die WienerInnen. Sollten die Betriebskosten im Vergleich zum Vorjahr dennoch gestiegen sein, könnte dies viele andere Ursachen haben.

Da die meisten WienerInnen im vergangenen Jahr und auch heuer bisher wohl mehr Zeit in den eigenen vier Wänden verbracht haben als ihnen lieb ist, hat sich das teilweise auf die individuellen Wohnungskosten ausgewirkt. Mehrkosten bei Strom und Heizung sind hier leider keine Seltenheit. Auf die Hausbetriebskosten sollte das jedoch keine großen Auswirkungen haben, wie die MieterHilfe errechnet hat. Um auf der sicheren Seite zu sein, können MieterInnen kostenlos ihre Betriebskostenabrechnung durch die ExpertInnen der MieterHilfe prüfen lassen oder sich online mit dem Betriebskostenrechner auf www.mieterhilfe.at mit wenigen Mausklicks einen ersten Überblick verschaffen.

Überprüfung zahlt sich aus

„Als Wohnbaustadträtin ist mir die Unterstützung der Wienerinnen und Wiener in mietrechtlichen Belangen ein besonderes Anliegen. Daher überprüft die MieterHilfe der Stadt Wien kompetent, rasch und unbürokratisch die Betriebskostenabrechnungen für alle Mieterinnen und Mieter. Nutzen Sie dieses kostenlose Service und lassen sie sich beraten“, sagt Wiens Vizebürgermeisterin, Frauen- und Wohnbaustadträtin, Kathrin Gaál.

Die jährliche Betriebskostenabrechnung wirft immer wieder Fragen auf. „Eine kostenlose Überprüfung der Abrechnung durch die MieterHilfe ist jedenfalls sinnvoll, wenn man eine Nachzahlung oder Erhöhung der Betriebskosten erhält oder Unsicherheit über die Richtigkeit herrscht. Die kostenlose Beratung der MieterHilfe kann bares Geld wert sein“, meint Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe.

Was sind Betriebskosten?

Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten zum Betrieb eines Wohnhauses. Im Mietrechtsgesetz sind diese verrechenbaren Kosten genau aufgezählt. Im Rahmen einer mietrechtlichen Erstberatung mit der MieterHilfe ist daher vorerst zu klären, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) bei der zu prüfenden Abrechnung anwendbar ist.

Folgende Ausgaben im Bereich des Mietrechtsgesetzes können den MieterInnen z.B. als Betriebskosten verrechnet werden:

Müllabfuhr Entrümpelung von herrenlosem Gut Schädlingsbekämpfung Kehrgebühren (Rauchfangkehrer) Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen Verwaltungshonorar Hausreinigung (Hausbesorger, Hausbetreuer) Schneeräumung

Keinesfalls dürfen Erhaltungsarbeiten wie Reparaturarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen auf dem Dach, im Stiegenhaus, in Wohnungen und dergleichen verrechnet werden. Diese Arbeiten sind über die Hauptmietzinsrücklage zu finanzieren. Eine direkte Belastung der MieterInnen über die Betriebskosten ist nicht zulässig.

Rechte und Pflichten der MieterInnen

Die Pauschalabrechnung ist die gängigste Variante der Betriebskostenvorschreibung. In diesem Fall heben die VermieterInnen einen monatlich gleichbleibenden Betrag ein und rechnen diesen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres ab.

Um eine detaillierte Überprüfung der Abrechnung vornehmen zu können, ist eine Rechnungseinsicht zu empfehlen. Eine Überprüfung der Betriebskosten ist im Mietrechtsgesetz bis zu drei Jahre rückwirkend vorgesehen.

MieterHilfe – kostenlos, kompetent, konsequent

Die ExpertInnen der MieterHilfe stehen telefonisch unter 01/4000 8000 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-16 Uhr zur Verfügung. Unter dieser Nummer kann auch ein Termin zur persönlichen Beratung vereinbart werden. Zusätzliche Informationen, Online-Tools zur Miet- oder Betriebskostenüberprüfung sowie Fallbeispiele und Musterschreiben erhalten Ratsuchende auf www.mieterhilfe.at.

Quelle: Stadt Wien

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