Wien: Halter*innen ausgeforscht: 4.000 Euro Strafe für Aussetzen von Haustieren

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 02, 2024

Wien

Anzeigen der Tierschutzombudsstelle Wien führen zu hohen Geldbußen / Seit Ferienbeginn zahlreiche Tiere in Wien aufgefunden

Urlaub planen, Koffer packen, Tier aussetzen – in auffällig vielen Fällen ist das leider die traurige Realität. Wie die jüngsten Zahlen aus dem TierQuarTier, dem Tierheim der Stadt Wien, zeigen, werden aktuell besonders viele Haustiere sich selbst überlassen. In Wien sind nun in drei Fällen Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro ausgesprochen worden, nachdem die Tierschutzombudsstelle Wien die ausgeforschten Täter*innen angezeigt hatte. „Die Botschaft ist eindeutig: Das Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei und wird hart bestraft“, so die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy.

Trächtige Hündin angebunden, Kaninchen im Schuhkarton

16. Bezirk, ein Tag im Frühsommer: Anrainer*innen finden in einem Innenhof zwei Hunde – angebunden an einen Pfahl, ganz auf sich alleine gestellt, von dem oder der Besitzer*in keine Spur. Besonders schlimm: Eine Hündin ist hochträchtig. „Glücklicherweise war der Halter vor dem Aussetzen seiner Tiere so gesetzestreu, dass er die für Hunde geltende Chip- und Registrierungspflicht beachtet hatte“, erzählt Persy. So kann er ausfindig gemacht und ein Verfahren gegen ihn wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes eingeleitet werden. Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.

Bereits im Winter war im benachbarten 15. Bezirk eine Passantin auf einen Schuhkarton vor ihrem Wohnhauseingang aufmerksam geworden. Doch statt Schuhen oder Unrat befand sich in dem winzigen Karton ein Kaninchen. Nachdem die Tierrettung das Kaninchen zur Versorgung ins TierQuarTier, dem Tierheim der Stadt Wien, gebracht hatte, wurde das Fundtier im Internet veröffentlicht. Anhand von Zeug*innenmeldungen sowie eines Facebook-Postings, in dem das Kaninchen einige Wochen zuvor zum Verkauf angeboten worden war, konnte der Halter ermittelt und ebenfalls angezeigt werden. Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.

Im dritten Fall war ein unschuldiger Hunde-Welpe das Opfer seiner verantwortungslosen Halter*innen. Jugendliche fanden den erst drei Monate alten Vierbeiner angebunden an einer Straßenlaterne. Glück im Unglück: In einem beigefügten Plastiksackerl mit Hunde-Zubehör befand sich auch der Impfpass des Tieres. So konnte auch dieser Besitzer ausfindig gemacht und zur Verantwortung für seine Tat gezogen werden. Ergebnis: 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren.

Tierschutzombudsstelle hofft auf abschreckende Wirkung

Die rechtskräftigen Straferkenntnisse sind für die Tierschutzombudsstelle Wien ein wichtiger Erfolg in der Durchsetzung der Rechte von Tieren. „Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat – ganz egal, wo oder wie sich jemand seines Tieres entledigt. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen“, erläutert Persy. Nach dem Tierschutzgesetz wird das Aussetzen mit bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro bestraft.

Laut den Informationen des TierQuarTier Wien rücken die Teams der Tierrettung seit Ferienbeginn bis zu 20 Mal pro Tag aus, um Hunde, Katzen und Kleintiere zu retten. Besonders erschreckend ist die aktuelle Lage in Hinblick auf Katzen. Mit derzeit über 210 Tieren ist der Katzenbereich im TierQuarTier Wien stark ausgelastet. Seit Beginn der Ferien sind 255 Katzen im städtischen Tierheim aufgenommen worden. „Wir hoffen ganz stark auf die abschreckende Wirkung dieser Fälle, in denen ein Verfahren eingeleitet und eine Strafe ausgesprochen werden konnte“, so Persy. „Das Wichtigste aber ist: Bitte überlegen Sie vor der Anschaffung eines Haustieres, ob sie dieses ein Tierleben lang zu allen Zeiten versorgen können und wollen. So lässt sich viel Leid auf beiden Seiten vermeiden.“

Sie haben im Stadtgebiet ein Heimtier ohne Halter*in gefunden?

So können Sie helfen:

Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation Informieren Sie umgehend das „Fundservice für Haustiere“ der MA 60 unter der Telefonnummer 01-4000 8060 oder die Polizei Bitte nehmen Sie Tiere nicht einfach mit! Dokumentieren Sie den Fund, je konkreter die Angaben sind, desto besser (Fotos, Videos, Gedächtnisprotokolle, etc.) Stellen Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeug*in zur Verfügung Geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen zum Fall an Sie haben Hinweise, wem ein entlaufenes oder ausgesetztes Tier gehören könnte?

Dann können Sie Folgendes tun:

Teilen Sie Ihren Verdacht, wem das Tier gehört oder wer es ausgesetzt haben könnte, bitte den Behörden mit (Anonyme) Meldungen an die Tierschutzombudsstelle Wien sind auch möglich Stellen Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeug*in zur Verfügung Geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen zum Fall an

Quelle: Stadt Wien

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