vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 16, 2021
Die COVID-Krise ist weiterhin eine immense Herausforderung für die Wiener Wirtschaft. Insbesondere die Liquidität der Unternehmen ist in vielen Fällen besorgniserregend – ein Erreichen der Umsätze des Vorkrisenniveaus ist nicht so rasch zu erwarten. Die Fortschrittskoalition verlängert daher die aufgrund der Corona-Krise eingeführten Maßnahmen bis 30. September 2021.
Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke: „Mir ist es wichtig, dass wir mit der Verlängerung der Zahlungserleichterungen klar zeigen, dass wir auf der Seite der Unternehmer*innen sind und ihnen helfen, die Krise zu überstehen. Der Bund hat sich da noch sehr zurückhaltend gezeigt. Das Wiener Modell könnte ein Ansporn sein, auch auf Bundesebene die Befreiung von Finanzamts- und Sozialversicherungsabgaben zu verlängern. Denn wir sind noch mitten in der Pandemie und die Krise ist längst nicht ausgestanden.“
NEOS Wien Wirtschaftssprecher Markus Ornig ergänzt: „Wir wollen den Wiener Unternehmer*innen eine unbürokratische Hilfe geben. Dafür werden wir die Schanigartenabgabe von November bis März nicht einheben. Bis Ende September sind Gebühren- und Abgabenerleichterungen möglich. Ein unbürokratisches Ansuchen reicht. Zudem schauen wir uns im Rahmen einer Arbeitsgruppe gerade an, wie wir allgemein mit Gebühren umgehen. Nach dem Motto ‚So viel Freiheit wie möglich – so viel Regulierung wie nötig‘ wollen wir mittelfristig Entlastungen für Betriebe aber auch für alle die Wienerinnen und Wiener erarbeiten.“
Die Verlängerung der Zahlungserleichterungen ist bereits im Finanzausschuss beschlossen und wird im Wiener Landtag am 28. März 2021 abgesegnet. Darin enthalten sind beispielsweise Ratenzahlungen, Stundungsmöglichkeiten, Entfall von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen bei Kommunalsteuer, DG-Abgabe, Marktgebühren, Müll, Wasser- Abwasser und die Möglichkeit zur Herabsetzung bei Gebrauchsabgaben.
Um möglichst viele Ansuchen in kurzer Zeit bearbeiten zu können, gibt es eine automatische Genehmigung, wenn nicht innerhalb einer Frist abgelehnt wird. Die elektronische Einbringung ist möglich, um die bürokratischen Hürden möglichst gering zu halten.
Weitere Maßnahmen im Überblick:
Verlängerung der Zahlungserleichterungen (nach dem Wiener Abgaben Organisationsrecht WAOR)
Ratenzahlungen, Stundungsmöglichkeiten, Herabsetzungen und Nichtfestsetzung von Stundungszinsen sowie von Säumniszuschlägen von Abgaben nach WAOR z.B. bei Kommunalsteuer, DG-Abgabe, Sportförderungsbeiträge, Marktgebühren, Gebrauchsabgaben jeglicher Art, Müll, Wasser- Abwassergebühren. Automatische Genehmigung: Wenn innerhalb einer gewissen Frist das Ersuchen nicht abgelehnt wird, ist es automatisch genehmigt. Das ermöglicht uns, eine hohe Anzahl an Ansuchen zu bewältigen und möglichst schnell zu bearbeiten. Elektronische Einbringung möglich (gleichzeitig auch bei Zurückweisung elektronische Absage möglich)
Verlängerung der Erstattung bei Abgaben (nach dem Wiener Verwaltungsabgabengesetz)
Befreiung von Wiener Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgaben für Berechtigungen und Amtshandlungen, wenn sie wegen der Maßnahmensetzung zur Bekämpfung von COVID (Betretungsverbote etc).
Verlängerung der Möglichkeit zur Erstattung / Herabsetzung / Befreiung von Abgaben (nach dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz) z.B. bei Schanigärten, Würstelstände, Blumenstandler, Warenausräumungen, etc.
Gänzliches bzw. teilweises Erlassen der Gebrauchsabgabe, wenn im Zusammenhang mit Covid19, die Gebrauchserlaubnisse nicht genutzt werden können z.B. durch Betretungsverbote Handel/Gastro, oder behördliche Schließungen = kein Nutzen von Warenausräumungen/Schanigarten/Würstelstand möglich = Möglichkeit teilweise oder gänzlichen Gebrauchsabgabenerlass
(Achtung: nicht alle GAG-Posten sind von der Erleichterungsregelung erfasst.)
Implementierung des gesetzlichen Entfalls der Gebrauchsabgabe für Schanigärten nach der Tarifpost D2 für den Zeitraum 1.11.2020 bis 28.2.2021. Da aufgrund des Lock-Downs ab Anfang November keine Öffnung der Gastronomie und insofern auch keine Öffnung der Schanigarten möglich war und die TrägerInnen somit die Gebrauchserlaubnis nicht nutzen konnten, soll der gesetzliche Entfall der Gebrauchsabgabe für Schanigarten in diesem Zeitraum zum Tragen kommen.
Quelle: Stadt Wien