vonRedaktion International
APRIL 19, 2022
Anlässlich schwerpunktmäßiger Verkehrskontrollen über die Osterfeiertage zieht die steirische Polizei Bilanz. Während es zu einem deutlichen Rückgang bei festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen kam, nahm die Zahl an durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigten Fahrzeug-Lenkern zu. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden blieb annähernd gleich, wobei im heurigen Jahr kein Verkehrstoter zu beklagen war.
In der Zeit von Karfreitag (15. April 2022) bis inklusive Ostermontag (18. April 2022) führte die steirische Polizei im Rahmen eines bundesweiten Schwerpunktes verstärkt Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden allein auf steirischen Straßen insgesamt 3.884 Geschwindigkeitsübertretungen in Form von Organmandaten und Anzeigen geahndet (2021: 7.510). 33 Mal wurden Fahrzeug-Lenker wegen Trunkenheit am Steuer angezeigt (2021: 22). In zwölf Fällen mussten Polizisten sogar an Ort und Stelle den Führerschein abnehmen (2021: 13). Auch zwei Lenker unter Drogeneinfluss wurden angezeigt (2021: 0)
Kein Verkehrstoter in der Steiermark
Laut vorläufiger Verkehrsstatistik kam es über die Osterfeiertage (Fr-Mo) auf steirischen Straßen zu insgesamt 25 Verkehrsunfällen mit Personenschaden (2021: 26). Dabei wurden insgesamt 27 Personen verletzt (2021: 28). Verkehrstote gab es in der Steiermark nicht (2021: 1). Häufigste vermutliche Unfallursache waren Vorrangverletzungen sowie Unachtsamkeit bzw. Ablenkung. Aber auch nicht angepasste Geschwindigkeit und der Konsum von Alkohol dürften lt. vorläufiger Statistik für die Unfälle ursächlich gewesen sein.
Werte aus "vor-Corona-Zeit" (noch) nicht erreicht
Auch wenn das aufgrund der Corona-Pandemie zwischenzeitlich deutlich eingebrochene Verkehrsaufkommen mittlerweile wieder an Fahrt aufnimmt, so ist eine zahlenmäßige Annäherung an die Unfallstatistik vor der Pandemie bislang nicht eingetreten. Im Jahr 2019 waren laut Verkehrsstatistik über Ostern beispielsweise noch 59 Verkehrsunfälle mit 64 Verletzten und zwei Verkehrstoten zu verzeichnen.
Quelle: LPD Steiermark