vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 16, 2024
Umweltanwaltschaften appellieren an die neue Bundesregierung
Während die neue Regierung erst gebildet werden muss, haben die österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte einen Katalog mit dringend notwenigen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas ausgearbeitet und diesen an die Parteien übermittelt. Die Umweltanwält*innen setzen sich seit Jahren weisungsfrei und überparteilich für die Erhaltung der Natur und der Biodiversität ein. Eine intakte Umwelt stellt unsere Lebensgrundlage dar. Wir Menschen sichern mit Natur- und Umweltschutz unser eigenes Überleben und eine neue Regierung muss - wenn sie wirklich im Interesse der Bevölkerung handelt - Umweltprobleme lösen.Rekordhitze im Sommer und Unwetterkatastrophen im Herbst haben drastisch gezeigt, wie fragil unsere Natur auf Umweltveränderungen reagiert. „Während die Artenvielfalt abnimmt und immer mehr Lebensräume in einem schlechten Zustand sind, nehmen klimabedingte Unwetterkatastrophen zu. Unsere künftige Bundesregierung muss jetzt rasch handeln und Maßnahmen zum Schutz der Natur setzten - denn Umweltschutz ist Menschenschutz!“, so Iris Tichelmann, Wiener Umweltanwältin und aktuelle Vorsitzende der Umweltanwaltschaften.
Klima- und Biodiversitätsschutz - jetzt
Die Umweltanwält*innen haben die wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben für die kommende Legislaturperiode zusammengefasst.Schwerpunkte sind die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase, der Schutz und die Förderung der Biodiversität und die naturverträgliche Energiewende. Das längst überfällige Klimaschutzgesetz mit klaren Zielvorgaben muss dringend erlassen werden. Die Verantwortlichkeiten sollen zwischen Bund und Ländern klar aufgeteilt werden. Bei Zielverfehlung müssen finanzielle Mechanismen greifen und es muss durch Sofortmaßnahmen gegengesteuert werden. Bevor in Österreich weitere Ökosysteme endgültig zerstört sind, muss der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur („Renaturierungsverordnung“) rasch zum Durchbruch verholfen werden. Die notwendigen Wiederherstellungspläne sind umgehend zu erstellen. Auch hier muss es Sanktionsmechanismen für fehlende oder mangelhafte Wiederherstellungspläne bzw. für säumige Umsetzungen geben. Außerdem braucht es eine klare Strategie für eine Energiewende, die einerseits mit der notwendigen Effizienz und andererseits mit der größtmöglichen Schonung der Natur einhergeht.
Umweltagenda der österreichischen Umweltanwaltschaften für die neue Bundesregierung: https://wua-wien.at/images/umweltagenda-umweltanwaltschaften.pdf
Quelle: Stadt Wien