vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 10, 2020
Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf verkündete heute, Freitag 9. Oktober 2020, gemeinsam mit Tierheimleiter Mag. Wolfgang Böck, dass die Verleihung des Burgenländischen Tierschutzpreises 2020 am 18. November 2020 im Tierschutzhaus Sonnenhof stattfinden wird. „Tierschutz hat im Burgenland einen hohen Stellenwert. Wir haben im Burgenland zahlreiche Personen und Organisationen, die sich in einem besonders hohen Maß für Tierschutz einsetzen und ihr Leben dem Wohl der Tiere verschrieben haben. Häufig leisten die Menschen im Hintergrund wichtige und großartige Arbeit. Mir ist es wichtig, dass die Arbeit dieser Personen auch gewürdigt wird. Herausragende Tierschutzarbeit wird somit vor den Vorhang geholt“, versicherte LH-Stv. Eisenkopf.
Tierschutzhaus Sonnenhof Eisenstadt
„Durch coronabedingte Sicherheitsmaßnahmen werden Vermittlungstätigkeiten im Vorfeld telefonisch oder online durchgeführt, der persönliche Kontakt zwischen Interessenten und Tieren wird möglichst auf einer der vielen Freiflächen im Tierschutzhaus durchgeführt. Dies ist notwendig, um neue Kapazitäten für betreuungsbedürftige Tiere zu schaffen“, betonte Tierheimleiter Böck.
Mit dem Sonnenhof Eisenstadt gibt es im Burgenland ein österreichweit anerkanntes und wohl das modernste Tierschutzhaus.
Für das Land Burgenland ist es somit eine unumgängliche Notwendigkeit, diese Einrichtung zu unterstützen. Heuer wurde die finanzielle Unterstützung für den Sonnenhof aufgestockt. Dies war notwendig, da in den letzten Jahren vermehrt Abnahmen von illegal transportierten Tieren an den burgenländischen Grenzen stattgefunden haben.
Die Verleihung des Tierschutzpreises findet am 18. November im Tierschutzhaus Sonnenhof statt. Einreichungen werden ab sofort per Mail unter post.a6-veterinaer(at)bgld.gv.at oder per Post an „Amt der Burgenländischen Landesregierung, Veterinärdirektion und Tierschutz, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt“ entgegengenommen. Einreichschluss ist der 6. November 2020.
Die Gewinner werden durch eine Jury ausgewählt und werden mit einem Geldpreis im Wert von 1.000 Euro für ihr Engagement im Tierschutz belohnt. Das Preisgeld soll den Tieren zugutekommen, die jeden Cent gut gebrauchen können. Denn Tiere sind Lebewesen, die ein lebenswertes Dasein verdient haben.
Der Tierschutzpreis wird in 4 Kategorien verliehen. Mit dem Tierschutzpreis sollen einerseits private Personen und Vereine, andererseits landwirtschaftliche Betrieb vor den Vorhang geholt werden, um ihr Engagement, das sehr oft im Verborgenen liegt, auch zu würdigen und vorstellen zu können.
Dieses Jahr werden jeweils
- ein Preis für Privatpersonen und
- ein Preis für Tierschutzorganisationen sowie
- zwei Preise für landwirtschaftliche Betriebe (wirtschaftliche Haltung alternativer Nutztierrassen UND Bio-Haltung mit Direktvermarktung) vergeben.
Streunerkatzen Kastrationsaktion
Herrenlose Streunerkatzen sind in vielen Gemeinden ein Problem – um dies in den Griff zu bekommen, organisiert das Land Burgenland seit dem Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit der Burgenländischen Tierärztekammer und interessierten Gemeinden eine Kastrationsaktion für Streunerkatzen. Diese Aktion ist für viele Gemeinden eine wichtige Hilfe und die ausgegebenen Gutscheine werden von den Gemeinden sehr gut angenommen. Diese Präventionsmaßnahme funktioniert nun weitgehend flächendeckend im Burgenland.
Die Finanzierung erfolgt über eine Drittellösung: Ein Drittel der Kosten übernimmt das Land Burgenland, ein Drittel trägt die Tierärzteschaft und ein Drittel der Kosten trägt die teilnehmende Gemeinde.
Nutz- und Heimtiernotdienst
Ein Projekt, das die Sicherstellung der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung der burgenländischen Nutz- und Heimtiere gewährleistet. Das Burgenland wurde hierzu in fünf Versorgungsregionen unterteilt, in jeder Versorgungsregion leistet ein praktischer Tierarzt Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Seit dem Start des Heimtiernotdienstes mit 1. Januar 2020 wurden bereits 400 telefonische Beratungen und 850 Behandlungen durchgeführt.
Fundtiere - Kostentragung bei tierärztlicher Erstbehandlung herrenloser Tiere
Seit vielen Jahren gibt es im Burgenland die Kostenübernahme für die Erstbehandlung eines herrenlos aufgefundenen Tieres. Verletzte oder kranke „Streuner“ können so von Tierärzten erstversorgt werden.
Quelle: Land Burgenland